Neues Gesetz: Barrierefreiheit für Digitale Dienste ab 28. Juni 2025!
Neues Gesetz: Barrierefreiheit für Digitale Dienste ab 28. Juni 2025!
Berlin, Deutschland - Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das einen bedeutenden Schritt hin zu digitaler Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft darstellt. Das Gesetz wurde geschaffen, um allen Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Zu den betroffenen Bereichen zählen wichtige digitale Infrastrukturen wie Websites, Online-Shops, Apps, Mobiltelefone, Smart-TVs, Tablets und Selbstbedienungsautomaten. Laut berlin.de wird auch eine Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) im Sommer 2025 in Sachsen-Anhalt ihren Betrieb aufnehmen, nachdem alle Bundesländer einen Staatsvertrag zur Aufgabenübertragung geschlossen haben.
Die Notwendigkeit für Gesetzesinitiativen wie das BFSG ist unbestreitbar. Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, was ungefähr 10% der Gesamtbevölkerung entspricht. Aktuell ist jedoch nur ein Bruchteil der digitalen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Deutschlandfunk unterstreicht, dass viele Websites und digitale Dienstleistungen für diese Personengruppe schwer oder gar nicht nutzbar sind.
Rechte und Vorschriften
Das BFSG verpflichtet private Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit und umfasst zahlreiche Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Banken, Versicherungen und digitale Gesundheitsdienste. Ziel des Gesetzes ist es, dass jeder Mensch diese Dienste ohne fremde Hilfe nutzen kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert zudem einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien, was durch das BFSG in nationales Recht umgesetzt wird. Es ist hervorzuheben, dass für digitale Produkte wie Smartphones eine Übergangsfrist von 15 Jahren zur Barrierefreiheit vorgesehen ist.
Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die Umsetzung der Vorgaben des BFSG große Herausforderungen birgt. Eine Analyse von Datapulse Research hat ergeben, dass nur 1% der untersuchten 2.400 Onlineshops die BFSG-Vorgaben vollständig erfüllt. In einem Testbericht wurden auch erhebliche Mängel festgestellt: Ein Drittel von 65 getesteten E-Commerce-Seiten ist als barrierefrei klassifiziert worden. Kritiker des Gesetzes äußern Bedenken, dass Unternehmen sich durch Geldstrafen freikaufen könnten, während die Angst vor Abmahnwellen in der Branche ein großes Thema darstellt.
Ein globales Ziel
Das BFSG ist mehr als nur eine nationale Maßnahme; es setzt auch die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ in nationales Recht um. Der Prozess zur Förderung digitaler Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission, wie digital-strategy.ec.europa.eu betont. Public-Services und Informationen sind zunehmend online verfügbar, und die EU hat im Jahr 2016 Bausteine zur digitalen Barrierefreiheit geschaffen, die 2021 in Kraft traten.
Zusätzlich wurden technische Standards entwickelt, um die Konformität mit diesen Anforderungen sicherzustellen. Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) dienen als internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte und sind ein Element dieser technischen Normen. Das BFSG kann somit als ein entscheidender Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Gesellschaft verstanden werden, in der Barrierefreiheit als Menschenrecht in den Vordergrund rückt.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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