Berlin

Neue Kassenbon-Regel für Apotheken: So ändert sich 2025 alles!

Im Jahr 2025 wird eine wichtige Änderung in deutschen Apotheken wirksam, die vor allem Steuerpflichtige betrifft. Ab Januar müssen Apotheken den Namen des Patienten auf dem Kassenbeleg angeben. Diese Regelung wurde vom Bundesfinanzministerium eingeführt und zielt darauf ab, die steuerliche Absetzbarkeit von Arzneimittelkosten zu erleichtern. Der neue Kassenbon ist insbesondere für jene von Relevanz, die ihre Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen möchten, wie Berlin Live berichtete.

Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, ist der Nachweis der „Zwangsläufigkeit“ erforderlich. Bisher konnten diese Nachweise durch ärztliche Verordnungen erbracht werden, was jedoch durch die Einführung des E-Rezepts komplizierter wurde. Ab 2025 wird der Kassenbon der Apotheke eine alternative Möglichkeit bieten, um die notwendigen Kosten nachzuweisen. Das bedeutet, dass der neue Kassenbon neben dem Namen des Versicherten auch Informationen über die Art der Leistung und den Betrag enthalten muss, was in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2024 festgelegt wurde, wie Deutsche Apotheker Zeitung berichtete.

Diese gesetzliche Änderung wird die Anforderungen an den Kassenbon erheblich verändern. Ab Januar müssen Apotheken sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen auf den Belegen vermerkt sind, um den Patienten die Einreichung ihrer Steuererklärungen zu erleichtern. Der neue Kassenbon wird somit zu einem entscheidenden Dokument für Patienten, die ihre Arzneimittelkosten absetzen möchten.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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