Mitte

Neue Regelung in Mitte: Schankvorgärten für Spätis wieder erlaubt

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, hat heute, am 16. April 2024, bekannt gegeben, dass im Bezirk Mitte unter bestimmten Voraussetzungen wieder Schankvorgärten für sogenannte Spätis erlaubt sein werden. Seit Mai 2022 war es den Spätis in Mitte untersagt, Schankvorgärten zu betreiben, doch auf Antrag der Bezirksverordnetenversammlung Mitte wurde diese Regelung nun gelockert. Bisher waren Schankvorgärten vor Mischbetrieben wie Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden erlaubt. Neu ist jedoch, dass nun auch "Spätis", die gewisse Ähnlichkeiten mit Supermärkten aufweisen, unter bestimmten Bedingungen einen Schankvorgarten betreiben können. Dies setzt eine entsprechende Gaststättenerlaubnis und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis voraus. Tagsüber ist der Betrieb von 6 bis 22 Uhr gestattet, während ein nächtlicher Betrieb nur mit einem Lärmgutachten und eventuell einer immissionsrechtlichen Genehmigung ermöglicht wird. Die Bezirksverwaltung wird die Auswirkungen dieser neuen Regelung überwachen und nach einem Jahr eine Bewertung vornehmen. Sollte ein Späti zu einer Belästigung der Anwohner führen, kann die Genehmigung für den Schankvorgarten zurückgezogen werden. Diese Entscheidung des Bezirksamtes Mitte könnte sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf das lokale Umfeld haben. Während die Spätis von dieser Lockerung profitieren und ihren Kunden eine angenehmere Atmosphäre bieten können, könnten Anwohner eventuell durch Lärm- und Störungen belästigt werden. Es wird entscheidend sein, wie die Betriebe und die Bezirksverwaltung mit diesen potenziellen Problemen umgehen. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Punkte der neuen Regelung zusammengefasst: | Regelung | Schankvorgärten für Spätis unter bestimmten Bedingungen erlaubt | |---------------------|-----------------------------------------------------------------| | Voraussetzungen | Gaststättenerlaubnis und straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis | | Betriebszeiten | Tagsüber von 6 bis 22 Uhr, nachts mit Lärmgutachten möglich | | Überwachung | Bezirksamt wird Auswirkungen evaluieren und nach einem Jahr Bilanz ziehen | | Sanktionen | Erlaubnis kann bei Belästigung der Nachbarn entzogen werden | Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neue Regelung in Mitte auf die lokale Gemeinschaft auswirken wird und ob sie zu einem friedlichen Miteinander von betroffenen Geschäften, Anwohnern und Behörden führen wird.
Quelle: www.berlin.de

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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