Keine Drinks im Paradies: Herkules-Terrassen warten auf Schankerlaubnis!

Kassel, Deutschland - Im Ausflugslokal „Herkules-Terrassen“ am Kasseler Bergpark müssen Gäste derzeit auf alkoholische Getränke verzichten. Der Betreiber Karsten Lichtenberg hat noch keine behördliche Schankerlaubnis für den Verkauf von Alkohol erhalten. Er eröffnet, dass der Betrieb seit einem Wechsel im Management im Februar wieder läuft, und obwohl viele Besucher Kaffee und Kuchen genießen, bleibt der Ausschank von alkoholischen Getränken untersagt.

Lichtenberg erwartet täglich die Genehmigung von der Stadt Kassel, doch bürokratische Hürden verzögern den Prozess erheblich. Die Stadt hat höhere Anforderungen für den Alkoholausschank bei neuen Betrieben festgelegt, was bedeutet, dass zahlreiche Unterlagen und Bescheinigungen eingereicht werden müssen, bevor der Betrieb mit dem Ausschank beginnen kann. Diese beinhalten unter anderem ein Führungszeugnis und Nachweise vom Finanzamt.

Behördliche Schwierigkeiten

Der Betreiber hat die erforderlichen Unterlagen bereits im Januar eingereicht. Dennoch wurden einige Bescheinigungen nur online erteilt, was zu zusätzlichen Verzögerungen geführt hat. Lichtenberg hat weiterhin versucht, persönliche Termine bei den zuständigen Stellen zu vereinbaren, erhielt allerdings erst Wochen später Rückmeldungen. Eine Gewerberegisterauskunft wurde ihm zwar persönlich übergeben, doch die Stadt Kassel akzeptiert diese nur, wenn sie direkt von der ausstellenden Behörde übermittelt wird.

Die Stadt Kassel informierte Lichtenberg, dass die Unterlagen für die Ausschank-Konzession noch nicht vollständig vorliegen. Dies sorgt nicht nur für Unmut, sondern stellt auch die Planung für eine geschlossene Festgesellschaft in Frage, die bereits für Ende April angemeldet ist. Viele Gäste könnten somit weiterhin auf ihre gewünschten alkoholischen Getränke verzichten müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Hessen ist für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Schankerlaubnis erforderlich. Gemäß dem hessischen Verwaltungsportal ist der Ausschank von alkoholfreien Getränken dagegen erlaubnisfrei. Dabei ist auch zu beachten, dass eine Schankerlaubnis nicht nur für Gaststätten, sondern auch für Anlagen wie Kaufhäuser nötig ist, wenn Alkohol als Nebenleistung angeboten werden soll.

Für eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, wie beispielsweise Stadtfeste oder ähnliche Anlässe, kann eine vorübergehende Schankerlaubnis unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. Der Antrag auf eine solche Erlaubnis muss rechtzeitig gestellt werden, um den reibungslosen Ablaufs der Veranstaltungen nicht zu gefährden. Diese Informationen sind unter verwaltungsportal.hessen.de einzusehen.

Während Lichtenberg weiter auf die Genehmigung wartet, bleibt die Frage offen, wann „Herkules-Terrassen“ tatsächlich mit dem Ausschank alkoholischer Getränke beginnen kann. Aktuell bleibt noch zu hoffen, dass die bürokratischen Strukturen bald überwunden werden, um den Gästen ein vollständiges Erlebnis anbieten zu können.

Weitere Informationen zu der Situation bietet auch HNA, das über die Entwicklungen regelmäßig berichtet.

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Ort Kassel, Deutschland
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