Berlin

Leinenpflicht für Hunde: Schütz die Natur während der Brutzeit!

Mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März wird in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland, darunter auch Berlin, eine umfassende Anleinpflicht für Hunde ausgeweitet. Diese Regelung soll bis zum 15. Juli gelten und hat zum Ziel, den Nachwuchs von Wildtieren zu schützen. Durch die einschlägigen Regelungen sind Hundebesitzer nicht nur dazu verpflichtet, ihre Tiere an die Leine zu nehmen, sondern auch bestimmte Verhaltensweisen in der Natur einzuhalten.

In Berlin gilt bereits seit Januar 2019 eine allgemeine Leinenpflicht, die jedoch mit Ausnahme von gekennzeichneten Auslaufflächen besteht. Hunde müssen auf Grünflächen und in Wäldern an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Lars Sund, Artenschutzreferent des NABU, weist darauf hin, dass diese Maßnahmen insbesondere zum Schutz von Bodenbrütern wie Wachteln, Enten und Waldschnepfen entscheidend sind. Die Brutzeit ist eine kritische Phase für viele Wildtiere, da auch Rehe und Hasen ihre Jungen zur Welt bringen.

Leinenpflicht und lokale Vorschriften

Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Städte und Kommunen haben die Möglichkeit, eigene Vorschriften zu erlassen, wie etwa den Leinenzwang in Parks und Grünanlagen. Verstößt ein Hundebesitzer gegen diese Regelungen, können empfindliche Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, sich über lokale Vorschriften zu informieren, da diese variieren können.

Ein landesgesetzliches Regelwerk, das seit 2002 besteht, regelt die Anleinpflicht in Niedersachsen und anderen Bundesländern. Das Bundesnaturschutzgesetz und die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze bilden dabei die rechtlichen Grundlagen. Bedrohte Arten könnten ohne entsprechenden Schutz in ihrer Fortpflanzung gefährdet sein. Aus diesen Gründen empfiehlt der NABU, Hunde bereits bis zu drei Wochen vor dem 1. April an die Leine zu nehmen, um auf klimabedingte Veränderungen zu reagieren, die die Brutzeit vorverlegen könnten.

Verhalten in der Natur

Hundebesitzer sollten besonders sensibel gegenüber der Tierwelt reagieren. In Gebieten mit vielen Bodenbrütern oder Jungtieren ist es ratsam, Wege nicht zu verlassen. Hunde dürfen nicht im Unterholz stöbern, was zusätzlich das Risiko von Wildunfällen erhöht. Der NABU warnt auch vor möglichen Gefahren, die freilaufende Hunde für Wildtiere, insbesondere durch Wildschweine mit Frischlingen, darstellen können. Jäger sind zudem befugt, freilaufende Hunde zu erschießen, wenn diese Wild nachstellen. Während der Brut- und Setzzeit haben auch Jäger mit strengeren Vorschriften zu rechnen, die die Jagd auf bestimmte Tierarten regeln.

Zusammenfassend ist die Anleinpflicht ein unverzichtbares Element, um den Schutz von Wildtieren und deren Lebensraum während der kritischen Brut- und Setzzeit zu gewährleisten. Hundebesitzer sind aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Weitere Informationen und Empfehlungen sind häufig auf den Webseiten von naturschutzfreundlichen Organisationen wie dem NABU und den zuständigen lokalen Behörden abrufbar.

Für detaillierte Informationen zu den Regelungen in verschiedenen Bundesländern und zu den damit verbundenen Verhaltensrichtlinien können die Webseiten von Berlin Live, NDR und Bergweber konsultiert werden.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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