Kleingärten in Berlin: Neues Gesetz sichert wertvolle Grünflächen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Berliner Senat plant am 15. Juli 2025 ein Gesetz zum Schutz von Kleingärten, um deren Erhalt in landeseigenen Flächen zu sichern.

Der Berliner Senat plant am 15. Juli 2025 ein Gesetz zum Schutz von Kleingärten, um deren Erhalt in landeseigenen Flächen zu sichern.
Der Berliner Senat plant am 15. Juli 2025 ein Gesetz zum Schutz von Kleingärten, um deren Erhalt in landeseigenen Flächen zu sichern.

Kleingärten in Berlin: Neues Gesetz sichert wertvolle Grünflächen!

Am 15. Juli 2025 fand eine Sitzung des Senats von Berlin statt, in der ein wichtiges Gesetz zum Schutz von Kleingärten auf landeseigenen Flächen behandelt wurde. Dieses Gesetz, das als Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) bezeichnet wird, hat das Ziel, die 56.280 Kleingärten, die auf 2.283 Hektar landeseigenen Flächen existieren, langfristig zu sichern. Senatorin Ute Bonde betonte dabei die Bedeutung der Kleingärten als Erholungsorte und als entscheidenden Beitrag zum Biotop- und Artenschutz in der Stadt. Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nur in Ausnahmefällen verändert werden dürfen, wobei jede Entscheidung über eine solche Änderung der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf.

Das vorgesehene Gesetz sieht vor, dass jegliche Ausnahmen nur unter der Bedingung genehmigt werden könnten, dass gleichwertige Ersatzflächen bereitgestellt werden. Diese Maßnahme ist besonders relevant, angesichts des wachsenden Bevölkerungsdrucks in Berlin, der verstärkt zu konkurrierenden Bedürfnissen nach Wohnraum, Mobilität und gewerblichen Flächen führt. Ausnahmen für landeseigene Kleingartenanlagen sind darüber hinaus nur möglich, wenn das „öffentliche Interesse“ an einer anderen Nutzung, beispielsweise beim Wohnungsbau oder für notwendige Infrastrukturen wie Schulen und Kitas, überwiegt.

Der Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der neue Gesetzentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem etwa drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen in Landeshand sind. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit des Themas, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass private Kleingärten von diesem Gesetz nicht betroffen sind. Kritiker, darunter Mitglieder der Grünen und SPD, haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Effektivität des Gesetzes geäußert und fordern eine genauere Definition des Begriffs „Wohn- und Mobilitätsbedürfnisse“. Zukünftig sollen auch stärkere Kontrollen zur Sicherstellung der „nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung“ der Kleingärten durchgeführt werden, um Verstöße gegen die Auflagen zu ahnden.

Insgesamt sind in Berlin rund 71.000 Kleingartenparzellen auf über 850 Anlagen registriert, was die Stadt zu einem Vorreiter in der Bereitstellung von kleineren Gärten innerhalb einer Metropole macht. Diese Kleingärten stellen nicht nur eine wichtige kulturelle und ökologische Ressource dar, sondern tragen auch zur sozialen Infrastruktur Berlins bei.

Entwicklung und Planung

Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP), der bereits 2004 beschlossen wurde, ist ein weiteres Element der Schutzstrategie der Berliner Regierung. Die Überarbeitung des Plans, die Ende 2016 begann, thematisiert Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Städtebauliche Umbauprozesse sowie sich ändernde soziale, ökonomische und ökologische Anforderungen. Die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, Bezirksämtern sowie relevanten Senatsverwaltungen, begleitet diesen Prozess aktiv. Dies zeigt, dass die Stadt nicht nur die bestehenden Flächen schützen, sondern auch auf zukünftige Bedürfnisse angemessen reagieren möchten.

Der Rat der Bürgermeister wird nun die Vorlage des Gesetzentwurfs prüfen. Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz letztlich verabschiedet wird, aber in der Berliner Politik ist der Schutz der Kleingartenkultur ein zentrales Anliegen, das auch zukünftig verfolgt werden wird.

Für weitere Informationen zu den Hintergründen des Gesetzes und den Kleingärten in Berlin können die Pressemitteilungen des Senats, die Berichterstattung von RBB24 und der Kleingartenentwicklungsplan der Senatsverwaltung eingesehen werden.