Berlin

Doppelgänger-Mord: Brutaler Fall schockiert Ingolstadt und die Nation!

Fast drei Jahre nach dem schockierenden Mord im Rahmen eines Volksfestes in Berlin-Neukölln ist nun das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der 20-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gab es keine Rechtsfehler zu beanstanden, wie rbb24.de berichtet. Der tödliche Angriff ereignete sich im April 2022, als der Angeklagte aus Rache für eine frühere Demütigung das 25-jährige Opfer brutal mit einem Messer angriff und insgesamt zehnmal in den Oberkörper stach. Der Konflikt zwischen den beiden Männern hatte bei einem Streit wegen eines verweigerten Handschlags begonnen. Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch und als Mord aus niedrigen Beweggründen.

In einem weiteren erschreckenden Fall in Ingolstadt wurde eine 25-jährige Frauen und ihr Komplize wegen des sogenannten Doppelgängerin-Mordes zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten eine 23-jährige Frau aus Baden-Württemberg, die ihr ähnlich sah, gezielt in die Falle gelockt, um sie brutal zu töten. Laut inFranken.de geschah dies im August 2022, als die Angeklagte dem Opfer unter dem Vorwand verhinderte kosmetische Behandlungen anbot. Beide Täter stachen letztendlich mit 56 Messerstichen auf das Opfer ein, bevor sie die Leiche im Auto der Angeklagten ablegten. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Tat aufgrund von Familienstreitigkeiten und der Sehnsucht nach einem neuen Leben begangen wurde, weshalb die besonders schwere Schuld festgestellt wurde, die eine mögliche zeitige Entlassung nahezu ausschließt.

RBB24

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"