Neues Wohnquartier in Charlottenburg: Ihre Meinung zählt jetzt!

Neues Wohnquartier in Charlottenburg: Ihre Meinung zählt jetzt!

Charlottenburg-Wilmersdorf, Deutschland - Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat heute die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem wichtigen Bauvorhaben eingeleitet. Vom 30. Juni 2025 bis zum 1. August 2025 können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-71 VE abgeben. Dieses Projekt betrifft ein Areal zwischen der Wiesbadener Straße, dem Franz-Cornelsen-Weg, der Helgolandstraße sowie der Kleingartenkolonie „Wiesbaden“.

Das Hauptziel dieser Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für zwei Bauabschnitte, die insgesamt etwa 160 Wohnungen umfassen sollen. Geplant ist die Errichtung von zehn Mehrfamilienhäusern sowie einer Tiefgarage. Zudem wird ein öffentlicher Spielplatz an der Helgolandstraße gesichert, und veraltete Straßenplanungen des bestehenden Bebauungsplans IX-47 werden angepasst. Gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) wird das Vorhaben im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Details zum Wohnquartier

Das neue Wohnquartier umfasst insgesamt circa 220 Wohneinheiten. Der erste Bauabschnitt, der bereits realisiert wurde, beinhaltet drei Häuser mit 59 Wohnungen. Die folgenden Abschnitte, die noch in Planung sind, werden unter Berücksichtigung sozialer Wohnungsbauvorgaben umgesetzt: Rund 30 Prozent der Geschossfläche im zweiten und dritten Bauabschnitt werden als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum realisiert. Darüber hinaus ist eine kleine Kindertagesstätte in das Konzept integriert.

Interessierte Bürger können die Projektunterlagen online einsehen. Diese sind auf der Plattform Beteiligung-Diplanung verfügbar. Für persönliche Einsichten stehen die Unterlagen auch im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung. Die Bürger können dort montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr Stellungnahmen einreichen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der Bauleitplanung, die im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt ist. Es gilt, die Öffentlichkeit und andere Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Verfahren einzubeziehen, um eine möglichst breite Meinung zu dem Vorhaben zu erhalten. Diese Beteiligung erfolgt in der Regel durch öffentliche Plandiskussionen sowie über Veröffentlichungen im Internet, stellt Hamburg.de klar.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingereichten Stellungnahmen ausgewertet und fließen in die abschließende Planung ein. Die Ergebnisse werden anschließend dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung vorgestellt, die über die weiteren Schritte entscheiden.

Für weitere Informationen stehen die zuständigen Mitarbeiter unter der Telefonnummer (030) 9029-15154 sowie via E-Mail unter bebauungsplan@charlottenburg-wilmersdorf.de zur Verfügung. Die genauen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung festgehalten, wie Mittemachen-Berlin erläutert.

Details
OrtCharlottenburg-Wilmersdorf, Deutschland
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