Volksverhetzung: Berliner Polizeibeamtin zu Geldstrafe verurteilt
Ein bemerkenswerter Fall von Volksverhetzung erschütterte kürzlich die Polizeiakademie in Berlin. Eine Polizistin, Annika B., wurde wegen beleidigender Gesten und Äußerungen gegenüber einem schwarzen Kollegen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Strafe von 8400 Euro, die bei Rechtskraft des Urteils zur Kündigung aus dem Polizeidienst führen könnte.
Der Vorfall, der sich im Jahr 2023 ereignete, sorgte für Aufsehen vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Angeklagte, eine 35-jährige Polizeibeamtin auf Probe, soll ihren Kollegen Leon L. mit Affengesten beleidigt haben. Dabei fühlte sie sich offenbar von ihm in der Karate-Halle provoziert und rechtfertigte ihr Verhalten mit einer fragwürdigen Ausrede.
Der Richter wertete die „Affengestiken“ als „sehr ernste Form der Beleidigung“, die zudem von einer frauenfeindlichen Atmosphäre in der Klasse zeugte. Trotz der Verteidigungsversuche der Angeklagten konnte sie sich nicht erfolgreich entlasten und wurde schließlich aufgrund von Volksverhetzung verurteilt.
Das Gericht verhängte 120 Tagessätze à 70 Euro als Strafe, um die Schwere der Tat angemessen zu bestrafen. Der Richter betonte, dass auch bei Konflikten am Arbeitsplatz kein Raum für derart rassistische Äußerungen sei und dass ein solches Verhalten nicht toleriert werden könne.
Der Fall lenkt das Augenmerk auf das wichtige Thema der Rassismusbekämpfung und Sensibilisierung gegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer angemessenen Konfliktlösung und eines respektvollen Umgangs miteinander, um ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
– NAG