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UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: 15 Jahre nach Inkrafttreten besteht weiterhin Handlungsbedarf

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Vertrages hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, stellt jedoch fest, dass bisher zu wenig getan wurde. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen kämpfen nach wie vor darum, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen Kindertagesstätten und Schulen zu besuchen. Außerdem leben noch immer viele Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen und viele von ihnen haben keine geregelte Arbeit, obwohl sie gut ausgebildet und qualifiziert sind.

Diese mangelnde Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurde im Sommer auch von den Vereinten Nationen in Genf scharf kritisiert. Es wurde deutlich, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer selbst erklärten Verpflichtung nicht ausreichend nachkommen. Engelmeier fordert daher, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen stärker in den Blick genommen werden und das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe für alle gewährleistet wird.

Als positives Beispiel für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird der Einzug von Heike Heubach in den Bundestag genannt. Heubach, die gehörlos ist, setzt sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum ein. Engemeier begrüßt diesen Meilenstein und betont, dass Menschen wie Heubach ein wichtiges Zeichen für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen setzen.

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Daten zur UN-Behindertenrechtskonvention zusammengefasst:

Datum Ereignis
26. März 2009 UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft
Sommer 2024 Vereinte Nationen kritisieren mangelnde Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland
2024 Heike Heubach zieht als erste Gehörlose in den Bundestag ein
Siehe auch  Neubau-Zahlen in Berlin brechen ein: Lösungsansätze für die wachsende Wohnungsnot in der Stadt

Diese Pressemitteilung des SoVD macht deutlich, dass Deutschland noch nicht ausreichend für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen getan hat. Die Kritik der Vereinten Nationen unterstreicht die Notwendigkeit, die Belange von Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen und ihnen eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Einzug von Heike Heubach in den Bundestag symbolisiert hingegen einen positiven Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken und ihre Teilhabe zu verbessern.



Quelle: Sozialverband Deutschland (SoVD) / ots

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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