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Putenklage: Tierschutzorganisationen fordern Ende der Massentierhaltung

Aufbegehren gegen die Putenmast – ein Gericht Urteil, das Wellen schlägt!

In einem spektakulären Rechtsstreit klagen die Tierschutzorganisationen Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gegen die in Deutschland gängige Putenmast. Ihr Ziel? Ein Umdenken in der Tierhaltung herbeiführen, denn die misslichen Haltungsbedingungen und die gefährliche Überzüchtung verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Ein mutiger Schritt für die Tiere!

Doch die Herausforderung ist groß. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim stimmte im März 2024 den Argumenten der Tierschützer überwiegend zu. Dies könnte den Weg für eine grundlegende Reform der Putenhaltung ebnen, aber nicht alle Punkte wurden erfolgreich angefochten. Insbesondere die Behauptung, dass die am häufigsten gezüchteten Putenlinien Qualzuchten sind, blieb bis jetzt unerkannt.

Das leidige Thema der Tierschutzstandards

Der Fokus der Klage ist ein konkreter Betrieb im Kreis Schwäbisch Hall. Hier wurden die Haltungsbedingungen vom zuständigen Veterinäramt als „gute Putenhaltung“ eingestuft – ein Urteil, das die Tierschutzorganisationen als fragwürdig erachten. Die von der Geflügelindustrie gesetzten Standards berücksichtigen nicht die echten Bedürfnisse der Tiere. Der VGH Mannheim erkennt dies und bezeichnet die derzeitige Praxis als nicht artgerecht.

Die Zahlen sprechen Bände: Zu viele Tiere leben auf zu kleinem Raum, ohne die nötigen Rückzugsmöglichkeiten. Dies führt zu verheerenden Konsequenzen wie Kannibalismus und schmerzhaften Verletzungen. Ein beschämendes Bild für die Putenhaltung in Deutschland! Was die Zucht anbelangt, wird noch schlimmer: Die Puten wachsen so schnell, dass sie darunter leiden. Männliche Tiere der häufigsten Zuchtlinie „B.U.T. 6“ erreichen binnen 21 Wochen ein Gewicht von 22,5 kg – eine Überlastung, die viele Tiere nicht überstehen.

Diese grausamen Haltungsbedingungen könnten sich durch ein richtungsweisendes Urteil ändern: Ein Verbot der konventionellen Putenhaltung könnte auf der Tagesordnung stehen! Der VGH wollte jedoch keine radikalen Maßnahmen ergreifen und ordnete lediglich eine Neubewertung an. Auch die fragwürdige Praxis des Kürzens von Schnäbeln bleibt weiterhin bestehen.

Die nächste Runde im Tierschutzkampf

Das Spielergebnis steht noch nicht fest. Die Tierschutzorganisationen, das Veterinäramt und der Putenmäster haben Beschwerde eingelegt und fordern eine Revision des Urteils. Jetzt liegt es am Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob diese Revision zugelassen wird. Die Entscheidung wird entscheidend sein für die Zukunft der Tierrechte und könnte das Schicksal tausender Puten grundlegend beeinflussen!

Hoffen auf Veränderung – die Tierschützer sind bereit!

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. ist seit 1983 eine Stimme für die Tiere und kämpft gegen das Leiden in der Massentierhaltung. Gemeinsam mit der Albert Schweitzer Stiftung, die sich ebenfalls gegen die Massenproduktion von Tieren einsetzt, sind sie Krieger des Tierschutzes und werden nicht aufgeben, bis die Bedingungen für die Puten verbessert werden!

Der Kampf um die Rechte der Tiere ist noch lange nicht vorbei, und das Echo dieser Klage könnte weitreichende Folgen für die gesamte Tierhaltung in Deutschland haben. Das Publikum ist aufgerufen, sich für die Tiere einzusetzen und den Tierschutz ins Rampenlicht zu rücken!

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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