Titel: Bewerbung bei der Berliner Polizei abgelehnt: Bewerber verschickt verfassungsfeindliche Bilder
Ein Mann bewirbt sich bei der Polizei – und wird abgelehnt. Der Grund: Er hatte kurz zuvor verfassungsfeindliche Bilder verschickt. Die Berliner Polizei darf einen Bewerber ablehnen, der über Whatsapp Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen empfing und weiterleitete. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Einstellung des Mannes aufgrund fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden könne.
Der Bewerber, der im Jahr 2000 geboren wurde und sich 2022 bei der Polizei beworben hatte, hatte im Rahmen eines eingestellten Ermittlungsverfahrens verfassungsfeindliche Bilder auf seinem Handy. In mehreren Chatverläufen wurden Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen entdeckt, die er empfangen und weitergeleitet hatte. Die ersten beiden Fotos zeigten Adolf Hitler, das dritte einen Mann mit schwarzer Hautfarbe, der ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trug.
Aufgrund dieses Verhaltens lehnte die Polizei die Bewerbung ab, gegen die der Mann vor dem Verwaltungsgericht klagte. Das Gericht wies die Klage nun ab und argumentierte, dass die Behörde wegen des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole „die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen“. Der Bewerber habe nicht gezeigt, dass er sein Fehlverhalten reflektiert, das Unrecht erkannt oder daraus Schlüsse für die Zukunft gezogen habe.
Es könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung allein aufgrund des Weiterleitens der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder abgeleitet werden. Aber das unreflektierte und bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen sei ausreichend für die Ablehnung der Bewerbung.
Das Gericht betonte, dass Polizisten besonders hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer charakterlichen Stabilität erfüllen müssten. Sie müssten sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen. Es sei unerheblich, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei. Gegen das Urteil, das Ende Juni gefällt wurde, ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.