Das geplante Pflegekompetenzgesetz schlägt hohe Wellen! Endlich sollen Pflegefachkräfte in der Lage sein, eigenverantwortlich medizinische Aufgaben zu übernehmen, die bisher den Ärzten vorbehalten waren. Ein echter Durchbruch für die Pflege, oder etwa nicht? Christoph Radbruch, der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), findet, dass diese Neuerung nicht nur für die ambulante und stationäre Langzeitpflege gedacht sein darf. „Sie muss auch die Menschen in den Krankenhäusern im Blick haben“, sagt er laut und deutlich!
Doch was ist dran an der Kritik? In den Krankenhäusern übernehmen Pflegekräfte oft ganz andere Aufgaben als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Langzeitpflege. Der DEKV schlägt Alarm: Im aktuellen Entwurf des Katalogs für erweitere heilkundliche Tätigkeiten wurden die Krankenhäuser einfach außen vor gelassen. „Wie kann man Entscheidungen treffen, ohne die Stimme der Krankenhauspflege zu hören?“, fragt Radbruch empört.
Unzureichende Berücksichtigung der Krankenhauspflege
Es wird noch brisanter! Katja Rosenthal-Schleicher, Vorstandsmitglied des DEKV und stellvertretende Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bielefeld, wird die Forderungen des DEKV heute in die wichtige Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz tragen. Der Verband verlangt, dass Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene das Recht bekommen, Stellung zu beziehen. „Nur so können wir sicherstellen, dass die besonderen Anforderungen der Pflege im Krankenhaus berücksichtigt werden“, betont sie.
Die Aufwertung der Pflege ist überfällig, doch die Realität sieht anders aus. Auch die jetzige Pflegepersonalregelung, die PPR 2.0, spiegelt die neuen Aufgaben der Pflegekräfte nicht wider. Mit mehr Verantwortung steigt auch der Zeitaufwand für die Pflegearbeit. Und jetzt wird klar: Der DEKV fordert eine Anpassung der Personalbemessung im Krankenhaus. „Wir brauchen eine gesetzliche Festlegung, die den neuen Anforderungen gerecht wird“, erklärt Radbruch energisch.
Ein wichtiger Termin steht bevor
Das Bundeskabinett wird am 6. November 2024 über das Pflegekompetenzgesetz beraten. Alle Augen richten sich auf diese entscheidende Sitzung! Die umfangreiche Stellungnahme des DEKV zu diesem Thema findet sich bereits online auf der DEKV-Webseite – www.dekv.de. Es bleibt spannend, ob die Stimme der Pflege im Krankenhaus endlich Gehör findet!