Deutschland hat laut einer gemeinsamen Studie des Deutschen Kinderhilfswerks und des Deutschen Instituts für Menschenrechte erheblichen Nachholbedarf beim wirksamen Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche. Zum zehnten Jahrestag des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, welches ein Individualbeschwerdeverfahren regelt, weisen die beiden Organisationen auf die zahlreichen Barrieren hin, mit denen Kinder und Jugendliche beim Zugang zu ihren Rechten konfrontiert sind. Laut Umfragen wünschen sich Kinder, besser gehört, informiert und respektiert zu werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk betont, dass Politik und Gesellschaft dies ernst nehmen und eine flächendeckende Umsetzung anstreben müssen, um allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland den uneingeschränkten Zugang zum Recht zu garantieren. Deutschland hat das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, was es Kindern ermöglicht, Beschwerden wegen Verletzungen ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einzureichen. Jedoch muss der innerstaatliche Rechtsweg vorher grundsätzlich ausgeschöpft sein. Das Zusatzprotokoll trat am 14. April 2014 in Kraft. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont, dass Deutschland versäumt hat, die Vorgaben des Protokolls umzusetzen und die Chance, die Kinderrechte durch das Individualbeschwerdeverfahren im deutschen Justizsystem zu stärken, zu nutzen. Sie fordert eine kindgerechte Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechtswegs unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Eine Individualbeschwerde im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet eine Stellungnahme des betroffenen Staates, wenn der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes feststellt, dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt. Obwohl diese Entscheidungen nicht rechtlich bindend sind, haben sie aufgrund ihrer Veröffentlichung und der Autorität des Ausschusses große Wirkung und haben bereits in vielen Staaten Reformen zur effektiveren Umsetzung der Kinderrechte bewirkt. Seit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls im Jahr 2014 hat der UN-Ausschuss 148 Entscheidungen getroffen, was zu einer höheren Arbeitsbelastung führt und die Bedeutung nationaler Rechtsbehelfe zur effektiven Sicherung des Zugangs zum Recht für Kinder und Jugendliche verdeutlicht. Zusammenfassend besteht in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf beim wirksamen Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche. Die Politik und die Gesellschaft müssen die Bedürfnisse der Kinder ernst nehmen und eine flächendeckende Umsetzung garantieren, um den vollen Zugang zum Recht für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots