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Millionen Mieter können CO2-Kosten vom Vermieter zurückfordern – Finanztip bietet Rechner und Musterschreiben

Millionen Mieter haben Anspruch auf Rückerstattung ihrer CO2-Kosten

In diesem Jahr haben Millionen Mieterinnen und Mieter mit eigenem Gasvertrag erstmals die Möglichkeit, einen Teil ihrer CO2-Kosten vom Vermieter zurückzufordern. Diese Neuregelung betrifft vor allem Haushalte mit Gasetagenheizung, die in Deutschland rund drei Millionen Haushalte* umfasst. Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber, erklärt Schritt für Schritt, wie Mieter ihr Geld zurückbekommen können.

Der CO2-Preis ist der Betrag, den Mieter bezahlen müssen für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid durch ihre Gasheizung. Dieser Preis wird auf der jährlichen Gasrechnung erhoben. Ab dem Jahr 2023 müssen Vermieter einen bestimmten Prozentsatz der CO2-Kosten übernehmen, je nach dem Energieverbrauch und der energetischen Effizienz des Gebäudes. Dadurch haben Mieter Anspruch auf Rückerstattung ihrer CO2-Kosten.

„Mieter, die in älteren, ineffizienten Gebäuden leben und daher viel heizen müssen, sollten unbedingt ihr Geld vom Vermieter zurückfordern“, sagt Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter dazu motivieren, Gebäude energetisch zu sanieren und umweltfreundliche Heizungen einzubauen.

Ein Beispiel: Ein Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern und einem Gasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden zahlte im vergangenen Jahr etwa 105 Euro für CO2-Kosten. Laut Finanztip-Rechner muss der Vermieter die Hälfte, also mehr als 50 Euro, übernehmen. Da die CO2-Preise in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen werden, können Mieter jedes Jahr mehr Geld zurückfordern.

Um die Rückerstattung zu beantragen, benötigen Mieter mit Gasetagenheizung lediglich die Rechnung ihres Gasanbieters. Der CO2-Rechner von Finanztip berechnet automatisch den Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Innerhalb eines Jahres können Mieter ihren Anspruch schriftlich einfordern, indem sie das Musterschreiben von Finanztip zusammen mit der Gasrechnung per Mail oder per Brief an den Vermieter senden.

Wichtig: Wenn sich der Vermieter um die Wärmeversorgung kümmert, beispielsweise durch eine Zentralheizung im Keller eines Mehrfamilienhauses, ist er dafür verantwortlich, die CO2-Kosten aufzuteilen. In solchen Fällen sollten Mieter prüfen, ob die Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung korrekt erfolgt.

Für weitere Informationen und Unterstützung können Mieter den CO2-Kosten-Rechner von Finanztip nutzen sowie das Musterschreiben zum Download bereitstellen.

  • Finanztip ist Deutschlands führender Geld-Ratgeber, der sein Publikum zu relevanten Finanzthemen berät.
  • Das Angebot von Finanztip umfasst einen kostenlosen wöchentlichen Newsletter und eine Website mit über 1.000 fundierten Ratgebern.
  • Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen.

Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 – 80
Geschäftsführer: Dr. Fabian Dany, Stephan Link, Saidi Sulilatu, Hermann-Josef Tenhagen
Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB 162233 B

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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