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Deutsches Institut für Menschenrechte gegen Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) aus. Der Bundestag hat sich mit einem Gesetzentwurf befasst, der von der Unionsfraktion eingebracht wurde und darauf abzielt, das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten aufzuheben. Das Institut argumentiert, dass Unternehmen, die bereits in die Umsetzung des LkSG investiert haben, nicht benachteiligt werden sollten. Es betont, dass viele deutsche Unternehmen bereits Maßnahmen ergriffen haben, um Risiken zu identifizieren und zu mindern, und dass diese positiven Umsetzungsprozesse nicht für zwei Jahre unterbrochen werden sollten. Eine Unterbrechung würde auch den Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Mitbewerbern mindern. Das Argument, dass die Aufhebung des Gesetzes die Kosten für Unternehmen reduzieren würde, wird vom Institut ebenfalls abgelehnt. Es betont, dass die Kombination der Berichtspflicht aus dem LkSG mit den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits den Aufwand für Unternehmen bei der Berichterstattung deutlich reduzieren würde. Die Kosten für Verletzungen von Menschenrechten würden weiterhin von denjenigen getragen werden, die sie schon immer tragen: den Beschäftigten und Betroffenen in globalen Lieferketten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte argumentiert gegen die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Es betont, dass viele deutsche Unternehmen bereits in ihre Risikomanagementprozesse investiert haben und dass diese Bemühungen unterstützt und fortgesetzt werden sollten. Das Institut spricht sich dafür aus, den Gesetzentwurf abzulehnen und den positiven Umsetzungsprozess fortzusetzen.

Eine wichtige Unterstützung für die europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten (CSDDD) kommt von führenden europäischen Unternehmen, darunter auch vielen deutschen Firmen. Diese Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Risiken zu identifizieren, zu mindern und transparent darüber zu berichten. Sie haben Personal eingestellt und weitere Umsetzungsschritte gestartet. Die Aufhebung des LkSG würde bedeuten, dass diese Unternehmen ihre Bemühungen für zwei Jahre unterbrechen und ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Konkurrenten verlieren würden.

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Die Aufhebung des Lieferkettengesetzes würde laut dem Institut nicht die Kosten für Unternehmen reduzieren. Bereits die Kombination der Berichtspflicht aus dem LkSG mit den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) würde den Aufwand für Unternehmen bei der Berichterstattung deutlich reduzieren. Die Verletzungskosten von Menschenrechten würden weiterhin von denjenigen getragen werden, die sie schon immer tragen: von den Beschäftigten und Betroffenen in globalen Lieferketten oder von Gemeinden, die negativ von Bergbauprojekten betroffen sein können.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert über seine Arbeit zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung des Gesetzes fortgesetzt wird und Unternehmen ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz ernst nehmen.

In der Tabelle sind die wichtigsten Informationen zur Pressemitteilung festgehalten:

| Themenbereich | Informationen |
|------------------------------------------|-------------------------------------------------------------------------------------------------------|
| Organisation | Deutsches Institut für Menschenrechte |
| Standpunkt | Gegen die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes |
| Begründung | Unternehmen, die bereits in die Umsetzung investiert haben, sollten nicht benachteiligt werden |
| | Deutsche Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen und Fortschritte gemacht |
| | Aufhebung würde positive Umsetzungsprozesse für zwei Jahre unterbrechen |
| | Kostenreduktion für Unternehmen durch Kombination der Berichtspflichten mit der neuen EU-Richtlinie |
| | Verletzungskosten von Menschenrechten werden weiterhin von Beschäftigten und Betroffenen getragen |
| Weitere Informationen | Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz |

Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen in diesem Artikel auf einer Pressemitteilung basieren und ggf. weiterer Kontext und unabhängige Recherche erforderlich ist.



Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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