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Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Wachstum des Bundestags – Eine Reform mit Auswirkungen auf die nächste Wahl

Das Ende des unkontrollierten Bundestagswachstums

Ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dazu geführt, dass das unkontrollierte Wachstum des Bundestags gestoppt wurde. Die Parteien SPD, Grüne und FDP haben im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts beschlossen, die nun ihre Wirkung entfaltet. Allerdings wurde die Abschaffung der Grundmandatsklausel von vielen Prozessbeteiligten und Beobachtern erwartungsgemäß nicht genehmigt. Diese Entscheidung könnte jedoch der CSU und der Linkspartei zugutekommen. Die Ampel-Parteien hingegen können den Erfolg des Urteils feiern, da das zentrale Prinzip der Reform verfassungskonform ist und das Verhältnis der Stimmen zwischen Erst- und Zweitstimmen neu gewichtet.

Die Bedeutung des Urteils für die politische Repräsentation

Das Urteil berücksichtigt die Tatsache, dass die politische Identifikation und Repräsentation hauptsächlich bei den Parteien liegt, nicht bei den Wahlkreisabgeordneten. Die meisten Menschen dürften nicht einmal wissen, wer ihr Direktmandat im Wahlkreis innehat. Stattdessen kennen sie die stärkste Partei, insbesondere in etablierten Hochburgen. Das neue Wahlrecht schafft daher eine gerechtere Grundlage, da die Stimmenverhältnisse zwischen den Parteien entscheidend sind. Natürlich hat auch das neue Wahlrecht seine Mängel, zum Beispiel die Ungleichbehandlung unabhängiger Kandidaten im Vergleich zu Parteikandidaten. Aber das alte Wahlrecht war ebenfalls fehlerhaft und eine Reform dringend erforderlich.

Ampelkoalition erreicht ihr Ziel

Dank des neuen Wahlrechts hat die Ampelkoalition endlich erreicht, was zuvor vergeblich versucht wurde: Der Bundestag wird bei der nächsten Wahl deutlich kleiner sein. Das mühsame Spiel um Überhang- und Ausgleichsmandate hat endlich ein Ende. Umso bedauerlicher ist es, dass ausgerechnet die Union erneut versucht, eine verfassungsgemäße Lösung zu ändern und neue Unsicherheiten zu schaffen. Dies ist eher als parteipolitisches Interesse anzusehen denn als echte Sorge um demokratische Spielregeln. In der Vergangenheit ist eine gemeinsame Regelung immer wieder an der CSU gescheitert, die nicht bereit war, ihre Überhangmandate aufzugeben. Nun sind die Christsozialen jedoch auf der sicheren Seite, da sie bei einer bundesweiten Wahlumfrage über fünf Prozent lagen und somit ihre Direktmandate erhalten bleiben.

Der Weg zur Neuregelung

Die Ampelkoalition sollte diesen Erfolg nun für sich verbuchen und auf einen Schlagabtausch verzichten, um noch vor der Bundestagswahl zu korrigieren, was das Gericht moniert hat. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die alte Grundmandatsklausel vorerst weiter gültig bleiben kann. Die Debatte über eine mögliche Reform sollte den Koalitionspartnern der nächsten Regierung überlassen werden, die ohnehin schon von ständigen Streitereien gezeichnet sind.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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