Als „längst überfälligen, jedoch zu kurzen Schritt für einen besseren Schutz deutschen Grenzen vor illegaler Einwanderung und einer verbesserten Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung auf Bahnhöfen und Flughäfen im Inland“ bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den in erster Lesung vom Bundestag beratenen Gesetzentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes, das bereits 30 Jahre alt ist. Die GdP kritisiert, dass die Polizei bisher kaum rechtliche Möglichkeiten hat, um auf die Online-Kommunikation von Schleuserbanden zuzugreifen, obwohl heute Smartphones, Chat-Gruppen und Online-Navigationssysteme von illegalen Einreisenden genutzt werden. Die Reform des Polizeigesetzes soll dies ändern und der Bundespolizei mehr Befugnisse geben, um auf Telekommunikationsdaten von Verdächtigen im Grenzbereich zugreifen und den Standort von Handys lokalisieren zu können. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Bundespolizei Drohnen einsetzen darf, um gegen Schleuser und Extremisten vorzugehen. Auch die Einführung zeitlich befristeter Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen durch die Bundespolizei wird von der GdP befürwortet, um Straftaten an bestimmten Orten zu verhindern. Die Einführung und Nutzung moderner Fahndungstechnologien wie Gesichtserkennungssoftware bleibt jedoch unberücksichtigt und wird von der GdP als massive Lücke bewertet. Die Gewerkschaft kritisiert außerdem die geplante Kennzeichnungspflicht für Polizisten sowie den Rechtsanspruch auf eine Kontrollquittung für kontrollierte Personen. Die GdP mahnt jedoch, dass das geplante Bundespolizeigesetz zeitnah verabschiedet werden soll, um eine handlungsfähige Bundespolizei zu gewährleisten.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 205.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
Folgende Tabelle zeigt die geplanten Änderungen des Bundespolizeigesetzes im Überblick:
| Änderungen des Bundespolizeigesetzes |
|————————————|
| – Ermöglichung des Zugriffs auf Telekommunikationsdaten von Verdächtigen im Grenzbereich |
| – Erlaubnis zur Lokalisierung von Handys mit richterlichem Beschluss |
| – Einsatz von Drohnen zur Bekämpfung von Schleusern und Extremisten |
| – Einführung zeitlich befristeter Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen durch die Bundespolizei |
| – Keine Berücksichtigung moderner Fahndungstechnologien wie Gesichtserkennungssoftware |
| – Kritik an geplanter Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Rechtsanspruch auf Kontrollquittung |
| – Forderung nach Anpassung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang und dem Einsatz von Elektroimpulsgeräten |
Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Bundespolizeigesetz zeitnah verabschiedet wird, um eine handlungsfähige Bundespolizei zu gewährleisten. Bereits vor drei Jahren scheiterte ein ähnlicher Gesetzesentwurf, weil er zu weit in die Zuständigkeiten der Länder eingriff.
Historisch gesehen ist das Bundespolizeigesetz bereits 30 Jahre alt und wurde vor dem Aufkommen moderner Kommunikationstechnologien wie Smartphones, Chat-Gruppen und Online-Navigationssysteme verabschiedet. Die GdP argumentiert, dass die Polizei trotz des technologischen Fortschritts kaum rechtliche Möglichkeiten hat, um auf die Online-Kommunikation von Schleuserbanden zuzugreifen. Eine Reform des Polizeigesetzes ist daher dringend erforderlich, um eine effektive Bekämpfung illegaler Einwanderung und Kriminalität zu ermöglichen.
Die geplanten Änderungen des Bundespolizeigesetzes, wie der Zugriff auf Telekommunikationsdaten von Verdächtigen im Grenzbereich und die Erlaubnis zur Lokalisierung von Handys, können eine große Auswirkung auf die Sicherheit an deutschen Grenzen haben. Durch den Einsatz von Drohnen zur Bekämpfung von Schleusern und Extremisten erhält die Bundespolizei ein weiteres Instrument, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
Die Einführung zeitlich befristeter Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen durch die Bundespolizei kann ebenfalls dazu beitragen, Straftaten an bestimmten Orten zu verhindern. Dies ist insbesondere bei Großveranstaltungen relevant, bei denen gewaltbereite Fußballhooligans anreisen könnten.
Die GdP fordert jedoch auch die Berücksichtigung moderner Fahndungstechnologien wie Gesichtserkennungssoftware, die bisher im Gesetzentwurf unberücksichtigt blieben. Dies wird von der Gewerkschaft als massive Lücke betrachtet, da diese Technologien bei der Strafverfolgung effektiv eingesetzt werden können.
Die geplante Kennzeichnungspflicht für Polizisten und der Rechtsanspruch auf eine Kontrollquittung für kontrollierte Personen werden von der GdP kritisiert. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Polizisten bei einer verdächtigen Person konkrete Anhaltspunkte haben und kontrollieren, was nichts mit Rassismus zu tun hätte, sondern auf polizeilichem Erfahrungswissen beruht.
Die GdP setzt dennoch darauf, dass das geplante Bundespolizeigesetz zeitnah verabschiedet wird, um eine handlungsfähige Bundespolizei zu gewährleisten und die Sicherheit in Deutschland zu stärken.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei / ots