Bundesinnenministerium prüft Vorschlag zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität
Das Bundesinnenministerium plant, sich genauer mit dem Vorschlag der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität auseinanderzusetzen. Spranger hatte vorgeschlagen, eine Beweislastumkehr einzuführen. Ein Sprecher des Ministeriums von Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass der Vorschlag im Rahmen der eigenen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität geprüft und beraten werde.
Spranger hatte bei der Veröffentlichung des polizeilichen „Lagebilds Clankriminalität 2022“ des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) die Forderung nach einer gesetzlichen Beweislastumkehr erhoben. Konkret bedeutet dies, dass Tatverdächtige nachweisen müssen, dass sie ihr Vermögen legal erworben haben. Bisher liegt die Beweispflicht bei den Strafverfolgungsbehörden.
Die Innensenatorin sieht in diesem Vorschlag ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und orientiert sich dabei am Vorbild des Kampfes gegen die Mafia in Italien. Sie möchte diese Idee gemeinsam mit ihren Amtskollegen vorantreiben.
Spranger argumentiert, dass die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung von illegal erlangtem Vermögen aus Immobilien oder Luxusautos an Grenzen stoßen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) reagierte positiv auf den Vorschlag aus Berlin. Er betonte die Notwendigkeit, an das große Geld heranzukommen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesinnenministerium auf den Vorschlag reagieren wird und welche rechtlichen Änderungen möglicherweise folgen könnten. Die Bekämpfung der Clan-Kriminalität ist ein zentrales Anliegen der deutschen Sicherheitspolitik, und es wird mit großem Interesse erwartet, wie sich die Debatte weiterentwickeln wird.