Familien-Drama in Marzahn: Mann tötet Partnerin und Kinder mit Armbrust!
Berlin-Marzahn, Deutschland - Am 8. April 2025 fällte das Berliner Landgericht ein erschütterndes Urteil im Fall von Matthias J., der seine Partnerin und die beiden gemeinsamen Töchter mit einer Armbrust und einem Messer getötet hat. Die Taten, die sich in der Nacht vom 31. Oktober 2024 in der Vierzimmerwohnung der Familie in Marzahn ereigneten, wurden als „objektiv grausam“ eingestuft. Trotz des grausamen Charakters der Taten sah das Gericht jedoch eine schwere geistige Erkrankung bei J. und entschied, dass er nicht bestraft werden kann. Stattdessen ordnete der Vorsitzende Richter Matthias Schertz eine dauerhafte Unterbringung des 37-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wurde.
Matthias J. hatte sich der Taten im Verlauf des Prozesses über seine Anwältin gestanden und behauptete, er sei überzeugt gewesen, dass er seine Kinder vor der Welt schützen müsse. Diese Überzeugung war laut Gutachten das Resultat eines krankhaften Wahns, der sich im Sommer 2024 verschlechtert hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Mord mit dem Merkmal der Grausamkeit vor, jedoch wurde rechtlich ein Totschlag in drei Fällen festgestellt, da das Mordmerkmal aufgrund seiner Erkrankung nicht erfüllt war. Der Angeklagte lebte bis zu den Taten in einer vermeintlich unauffälligen familiären Struktur, während sich seine psychischen Probleme in den Jahren manifestierten.
Hintergrund der Familie
Die Familie aus Marzahn lebte bis zu den verhängnisvollen Ereignissen ein unauffälliges Leben. Die 31-jährige Mutter war darum bemüht, eine berufliche Perspektive zu finden, während die beiden Töchter im Alter von fünf und sechs Jahren in die Schule und die Kita gingen. Nach den Tötungen, die sich im Oktober 2024 ereigneten, wurde die Leiche der Familie am 3. November in der Wohnung entdeckt. J. selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Berlin, sondern floh zu Verwandten nach Heidelberg. Er wurde zwei Tage später in Baden-Württemberg gefasst.
Das Verfahren gegen J. begann bereits Ende März 2025. Während der Ermittlungen hatte der Angeklagte zunächst geschwiegen, was die Aussagen in der Verhandlung über seinen wahnhafter Zustand umso verstörender machte. Die Verteidigerin hatte vor der Hauptverhandlung eine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt, was schließlich nach dem Geständnis und der psychologischen Begutachtung durch das Gericht bedingt durch die Schwere der geistigen Erkrankung gewährt wurde.
Das Urteil und die Reaktionen
Das Gericht beschloss, den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung zu folgen, und stellte fest, dass J. eine akute Gefahr für sich selbst und die Gesellschaft darstellt. Am 18. März 2025 begann der Prozess mit der Vernehmung von Zeugen. Unter den Nebenklägern befinden sich der Bruder und der Onkel der Opfer, die an den Verhandlungen teilnehmen, um der schrecklichen Tat ein Gesicht zu geben und für ihre verstorbenen Angehörigen zu kämpfen. Es wird insgesamt neun Verhandlungstermine bis zum 10. April 2025 geben.
Der Fall wirft nicht nur Fragen zur persönlichen Verantwortung auf, sondern auch zur Unterstützung von psychisch kranken Menschen, die in einer Abwärtsspirale gefangen sind, und deren Familien, die diese belastende Situation tragen müssen. Während die Prozesswoche voranschreitet, wird die gesamte Gesellschaft das Ergebnis verfolgen und hoffen, dass solche Tragödien in Zukunft verhindert werden können.
Das Gericht hat eine umfassende Debatte über die Grenzen von Schuld und Unzurechnungsfähigkeit angestoßen, während die Sicherheitsbehörden überlegen, wie künftige Tragödien dieser Art möglicherweise vermieden werden können.
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Ort | Berlin-Marzahn, Deutschland |
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