Vorwurf gegen Freie Universität: Abmahnung für ver.di-Mitglied aufgehoben!

Berlin, Deutschland - Das Arbeitsgericht Berlin hat am 26. Mai 2025 entschieden, dass eine Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin unrechtmäßig war. Der Fall bezieht sich auf eine internetbasierte Äußerung, die der Universität vorwarf, tarifwidrig und mitbestimmungsfeindlich zu handeln. Der Aufruf, der die Universität auch beschuldigte, den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu fördern, wurde Ende Januar 2024 von dem Vorstand der Betriebsgruppe veröffentlicht.
Die Arbeitgeberin erteilte dem betroffenen Arbeitnehmer im März 2024 eine Abmahnung und prangerte eine ehrverletzende Kritik sowie eine vermeintliche Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis an. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, stellte die Balance zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und den Interessen der Arbeitgeberin in den Fokus. Das Gericht betonte, dass Teile des Beitrags wahre Tatsachenbehauptungen enthielten, etwa zur verzögerten Auszahlung tariflicher Entgeltbestandteile.
Schmähkritik und Meinungsfreiheit
Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2024 ist die Meinungsfreiheit jedoch nicht ohne Grenzen. In einem ähnlichen Fall wurde eine Abmahnung als gerechtfertigt angesehen, weil die Äußerungen als Schmähkritik eingestuft wurden, die auf Diffamierung abzielte. Dieses Urteil hebt hervor, dass Mitarbeitende sachlich bleiben müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, und gibt praktische Tipps zur Vermeidung von Konflikten, unter anderem die interne Kommunikation vor öffentlicher Kritik zu nutzen.
Das aktuelle Urteil steht im Widerspruch zu einem Parallelfall, in dem eine andere Kammer anders entschieden hatte. Eine mündliche Verhandlung über die Berufung in diesem Parallelfall ist für den 2. Juli 2025 angesetzt. Die Arbeitgeberin hat gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt, ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.
Implikationen für die betroffenen Parteien
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnte erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen der Freien Universität Berlin und ihrem Personal haben. Während das Gericht in diesem Fall zu Gunsten des Mitarbeiters entschieden hat, macht es deutlich, dass nicht alle Äußerungen in der Öffentlichkeit durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Balance zwischen individueller Meinungsäußerung und den Interessen des Arbeitgebers bleibt ein sensibler Punkt.
Zusammenfassend verdeutlicht der Fall, dass Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt zwar einen hohen Stellenwert hat, aber trotzdem durch Rechte und Interessen von Arbeitgebern begrenzt sein kann. Die Notwendigkeit, sachlich zu bleiben und die internen Kommunikationswege zu nutzen, könnte für viele Mitarbeitende eine wichtige Lehre aus diesem Urteil sein. Die Freie Universität steht vor der Herausforderung, eine Kommunikationskultur zu fördern, die Raum für konstruktive Kritik bietet, ohne dabei die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit zu überschreiten.
Weitere Informationen zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsrecht finden Sie auch bei Fachanwalt sowie bei Rechtsanwalts Kanzlei Wolfratshausen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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