Verbotenes Magazin Compact triumphiert: Bundesinnenministerin Faeser erlitt Schlappe vor Gericht

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das einschlägige Magazin "Compact" verboten, das als Sprachrohr der rechtsextremen Szene gilt. Das Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht vorerst aufgehoben, da Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestehen. Trotzdem birgt das Vorgehen der Ministerin Risiken, da sie möglicherweise das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte. Der Kampf gegen Rechtsextremismus könnte dadurch gefährdet werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das einschlägige Magazin "Compact" verboten, das als Sprachrohr der rechtsextremen Szene gilt. Das Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht vorerst aufgehoben, da Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestehen. Trotzdem birgt das Vorgehen der Ministerin Risiken, da sie möglicherweise das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte. Der Kampf gegen Rechtsextremismus könnte dadurch gefährdet werden. (Symbolbild/Mein Berlin)

Das aufgehobene „Compact“-Verbot – Eine Lehre für Nancy Faeser

Die kürzlich aufgehobene Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Magazin „Compact“ zu verbieten, wirft einen Schatten auf ihre Bemühungen gegen Rechtsextremismus. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot vorerst aufgehoben und damit einen Erfolg für den Chefredakteur Jürgen Elsässer und die rechtsextreme Szene erzielt. Faeser, die die Bedrohung durch Rechtsextremisten als eine der größten Gefahren für die Demokratie ansieht, muss nun überlegen, ob ihr Vorgehen angemessen war.

Die Begründung für das Verbot basierte darauf, dass das Hochglanzmagazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ fungiert und ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schürt. Es ist unbestreitbar, dass „Compact“ politisch motivierte Inhalte verbreitet und Ressentiments gegen Einwanderer anheizt. Doch Faeser ging ein hohes Risiko ein, indem sie das Verbot aussprach, da es in Deutschland nicht einfach ist, Medien zu verbieten und die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist.

Die vorläufige Aufhebung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht wirft Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens von Faeser auf. Es wird einige Zeit dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. In der Zwischenzeit zieht „Compact“ Nutzen aus der Situation und inszeniert sich als Kämpfer für die Meinungsfreiheit gegen einen übergriffigen Staat. Faesers Kampf gegen den Rechtsextremismus im Land könnte durch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit ihres Vorgehens gefährdet werden.

Das aufgehobene „Compact“-Verbot sollte eine Lehre für Faeser sein. Es ist wichtig, gegen extremistische Medien vorzugehen, aber dabei die Grundprinzipien der Meinungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Faeser muss nun ihre Strategie überdenken und sicherstellen, dass ihr Vorgehen im Einklang mit den demokratischen Prinzipien steht. Nur so kann sie erfolgreich gegen den Rechtsextremismus vorgehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen.

Quelle: Berliner Morgenpost

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