Rechtswidrige Grenzverweigerung: Drei Somalier kämpfen in Berlin!

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig ist, was die Praxis von Innenminister Dobrindt in Frage stellt.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig ist, was die Praxis von Innenminister Dobrindt in Frage stellt. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Am 6. Juni 2025 dürfen sich drei Somalier, deren Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt wurde, auf die Bearbeitung ihrer Asylbegehren freuen. Die Betroffenen befinden sich seit ihrer Ankunft in der Hauptstadt Berlin und haben hier offiziell Asyl beantragt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass ihre Rückweisung bei einer Kontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei am 9. Mai unrechtmäßig war.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf dem Grundsatz, dass das Dublin-Verfahren vollständig durchgeführt werden muss, bevor Asylsuchende zurückgewiesen werden dürfen. Diese Regelung hätte in dem konkreten Fall nicht beachtet werden dürfen, da die Betroffenen in Polen und nicht in Deutschland registriert waren. Die Bundespolizei hatte deren Rückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet, was das Gericht als unzureichend für eine Ausnahme von den Dublin-Vorgaben erachtete.

Unrechtmäßige Rückweisung

Am 9. Mai 2025 wurden die drei Somalier, zwei Männer und eine Frau, von der Bundespolizei kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgeschickt. Diese Rückweisung fand im Rahmen einer Intensivierung der Grenzkontrollen statt, die Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2023 angeordnet hatte. Er hatte festgelegt, dass Asylsuchende unter bestimmten Bedingungen an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Allerdings sind Maßnahmen gegenüber vulnerable Gruppen, wie Schwangeren und unbegleiteten Minderjährigen, weiterhin untersagt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die erste gerichtliche Stellungnahme zu Dobrindts Neuregelungen. Kritiker, zu denen auch die Grünen gehören, fordern nun, dass Dobrindt seine umstrittene Anordnung zurückzieht und warnen vor einem nationalen Alleingang, der nicht im Einklang mit europäischen Asylstandards steht.

Hintergrund der Entscheidung

Die Rückweisung von Asylsuchenden ist ein umstrittenes Thema in Deutschland. Dobrindt hatte die Behörden ermächtigt, Asylsuchende ohne vollständige Klärung der Zuständigkeiten in anderen EU-Ländern abzuweisen. Dies war vor seiner Amtszeit nicht erlaubt, lediglich Personen ohne Asylgesuch oder solche mit temporären Einreisesperren konnten zurückgewiesen werden. Das Gericht stellte klar, dass Deutschland zur Durchführung des Dublin-Verfahrens verpflichtet ist und es keine außergewöhnlichen Umstände gibt, die eine Abweichung rechtfertigen würden.

Die gewerkschaftlichen Stimmen aus der Polizei zeigen, dass es Skepsis gegenüber der neuen Praxis gibt. Ein Sprecher der Bundespoliizei betonte, dass das Hauptsacheverfahren im Fall der Somalier möglicherweise anders ausgehen könnte als das Eilverfahren, welches die vorläufige Rückweisung untersagte.

Die Berliner Ankunftszentren werden weiter bemüht sein, die Personalien, den Gesundheitszustand sowie die Sicherheitsfragen der neu ankommenden Asylsuchenden zu überprüfen, um die Zuständigkeit für die Asylbearbeitung korrekt festzustellen. Dies ist für die weitere Integration und den rechtmäßigen Aufenthalt der Betroffenen von großer Bedeutung.

Für die drei Somalier ist das Verwaltungsgerichtsurteil nun ein Schritt in die richtige Richtung, da ihre Asylgesuche in Berlin nun geprüft werden müssen. Die angespannten Regelungen, die nach der Ernennung Dobrindts in Kraft traten, stehen nun aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung vor einer Neubewertung.

Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen Deutschland im Umgang mit Asylsuchenden steht, und werfen Fragen zur Integrität des Asylsystems im Kontext der europäischen Richtlinien auf.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei rbb24, tagesschau.de und zeit.de.

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Ort Berlin, Deutschland
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