Nur 19 Städte erfüllen Lärmaktionsplan: Politik vernachlässigt Schutz der Bürger vor Verkehrslärm

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Politik und Behörden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm vernachlässigen. Laut einer Abfrage der Deutschen Umwelthilfe erfüllen nur 19 von 82 deutschen Großstädten ihre gesetzliche Frist für den Lärmaktionsplan. Die EU-Kommission hat sogar weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die DUH fordert eine Priorisierung des Lärmschutzes, eine stärkere Unterstützung der Kommunen und die Einführung von Tempo 30 als wirksamste Maßnahme. Erfahren Sie mehr darüber und warum Tempo 30 die Gesundheit von Millionen Menschen schützen könnte.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Politik und Behörden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm vernachlässigen. Laut einer Abfrage der Deutschen Umwelthilfe erfüllen nur 19 von 82 deutschen Großstädten ihre gesetzliche Frist für den Lärmaktionsplan. Die EU-Kommission hat sogar weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die DUH fordert eine Priorisierung des Lärmschutzes, eine stärkere Unterstützung der Kommunen und die Einführung von Tempo 30 als wirksamste Maßnahme. Erfahren Sie mehr darüber und warum Tempo 30 die Gesundheit von Millionen Menschen schützen könnte. (Symbolbild/Mein Berlin)

Abfrage belegt flächendeckend Verstöße beim Lärmschutz: Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 innerorts zum Schutz vor krankmachendem Verkehrslärm

Eine aktuelle Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter allen 82 Großstädten Deutschlands hat ergeben, dass Politik und Behörden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor krankmachendem Verkehrslärm massiv vernachlässigen. Nur 19 der befragten Städte haben bestätigt, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und ihren Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2024 fertigstellen und veröffentlichen werden. Allerdings handelt es sich hierbei wahrscheinlich nur um die Spitze des Eisbergs, da kleinere Kommunen oft nicht über die Ressourcen verfügen, um einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland seinen Verpflichtungen zum Lärmschutz bei weitem nicht nachkommt, hat die EU-Kommission im März 2024 weitere Schritte in dem seit 2016 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um diesem Versäumnis entgegenzuwirken, fordert die DUH eine konsequente Priorisierung des Lärmschutzes, eine stärkere Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder sowie die sofortige Einführung von Tempo 30 innerorts als effektivste Maßnahme zum Schutz vor Verkehrslärm in Städten.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes leiden mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland unter gesundheitsschädlichem Verkehrslärm. Trotz dieser alarmierenden Zahlen wird der Lärmschutz von Politik und Behörden massiv vernachlässigt. Die Städte scheinen aktuell nicht in der Lage zu sein, ihre Bürgerinnen und Bürger vor krankmachendem Lärm zu schützen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, entweder eine verstärkte Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder oder die Übertragung der Zuständigkeit für Lärmaktionspläne an Behörden, die dieser Aufgabe gewachsen sind. Zudem sollte Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in allen Städten eingeführt werden, da dies einen signifikanten Effekt auf die Lärmbelastung hat. Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Es ist wichtig zu beachten, dass Lärm nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme ist. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet Kommunen zur Berechnung und Darstellung der Lärmbelastung in Lärmkarten. Basierend auf diesen Lärmkarten müssen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne erstellt werden, die konkrete Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung enthalten.

Die Zuständigkeiten für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne sind in Deutschland uneinheitlich geregelt. In den meisten Fällen sind die Kommunen zuständig. Es gibt jedoch einige Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, die abweichende Regelungen haben. Bayern hat beispielsweise die Zuständigkeit für Lärmaktionspläne außerhalb von Großstädten an die Regierung von Oberfranken übertragen. Rheinland-Pfalz hingegen hat die Zuständigkeit für Lärmaktionspläne außerhalb von Ballungsräumen auf das Landesamt für Umwelt übertragen.

Ein vielversprechender Ansatz zur Vereinfachung des Prozesses und zur Schaffung von Synergien verfolgt das Land Baden-Württemberg. Dort wurde ein Lärmaktionsplan auf Landesebene erstellt, der die Maßnahmen der Gemeinden ergänzt und Prozesse vereinfacht.

Es ist nun an der Zeit, den Schutz vor Verkehrslärm ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit von Millionen Menschen zu gewährleisten. Die DUH setzt sich dafür ein, Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit einzuführen und die Kommunen bei der Erstellung ihrer Lärmaktionspläne zu unterstützen. Nur so kann der Verkehrslärm effektiv reduziert und die Lebensqualität in unseren Städten verbessert werden.

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