Hundelärm in Berlin muss toleriert werden: Gerichtsurteil bestätigt den Platz der Hunde im Stadtbild

Eine Berlinerin hat vor Gericht verloren und muss Hundelärm in ihrer Umgebung ertragen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der von einem Hundespielplatz ausgehende Lärm für Anwohner bis zu einem bestimmten Grad zumutbar ist. Die Klägerin hatte die Lärmbelästigung als unzumutbar empfunden und argumentiert, dass das Hundegebell Stress verursache und ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtige. Selbst bei geschlossenen Fenstern sei an Entspannung oder Schlaf während der nutzungsintensiven Phasen nicht zu denken. Jedoch hat das Gericht die Klage abgewiesen. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschen kommt es nicht auf die individuelle Einstellung einer möglicherweise besonders empfindlichen Person an, …
Eine Berlinerin hat vor Gericht verloren und muss Hundelärm in ihrer Umgebung ertragen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der von einem Hundespielplatz ausgehende Lärm für Anwohner bis zu einem bestimmten Grad zumutbar ist. Die Klägerin hatte die Lärmbelästigung als unzumutbar empfunden und argumentiert, dass das Hundegebell Stress verursache und ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtige. Selbst bei geschlossenen Fenstern sei an Entspannung oder Schlaf während der nutzungsintensiven Phasen nicht zu denken. Jedoch hat das Gericht die Klage abgewiesen. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschen kommt es nicht auf die individuelle Einstellung einer möglicherweise besonders empfindlichen Person an, … (Symbolbild/Mein Berlin)

Eine Berlinerin hat vor Gericht verloren und muss Hundelärm in ihrer Umgebung ertragen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der von einem Hundespielplatz ausgehende Lärm für Anwohner bis zu einem bestimmten Grad zumutbar ist.

Die Klägerin hatte die Lärmbelästigung als unzumutbar empfunden und argumentiert, dass das Hundegebell Stress verursache und ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtige. Selbst bei geschlossenen Fenstern sei an Entspannung oder Schlaf während der nutzungsintensiven Phasen nicht zu denken. Jedoch hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschen kommt es nicht auf die individuelle Einstellung einer möglicherweise besonders empfindlichen Person an, sondern auf das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen. Bei einer Lärmpegelmessung in der Wohnung der Klägerin wurden die zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber knapp eingehalten.

Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Hunde-Lärm tagsüber zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen ist. Zudem gehören Hundehaltung und Hundeauslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Aus Gründen des Tierschutzes ist es wichtig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen.

Es ist jedoch zu beachten, dass Hunde-Lärm durchaus gesundheitsschädlich sein kann. Hunde können verschiedene Geräusche erzeugen, darunter Bellen, Jaulen und Knurren. Wenn ein Hund in der Nähe des Gehörs laute Geräusche macht, kann dies vorübergehende oder dauerhafte Schäden an den empfindlichen Strukturen im Innenohr verursachen. Lange Exposition oder regelmäßige laute Geräusche können zu Schäden führen.

In Bezug auf Hunde-Lärm sind auch die Experten nicht so eindeutig wie das Verwaltungsgericht Berlin. Es ist wichtig, dass der Hunde-Lärm in einem angemessenen Rahmen bleibt und Rücksicht auf die Gesundheit der Bewohner genommen wird. Ein respektvoller Umgang zwischen Hundehaltern und Anwohnern ist daher unerlässlich.

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