Gericht urteilt: Verwalter muss 26.400 Euro an Eigentümergemeinschaft zurückzahlen

Entdecken Sie die Entscheidung des Amtsgerichts Köln zur Untreue eines Verwalters, der vor seiner Kündigung fast 26.400 Euro unrechtmäßig von der Eigentümergemeinschaft entnahm. Erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus diesem Fall ergeben und wie das Gericht die Rückzahlung bestätigte. Ideal für Eigentümergemeinschaften und Verwalter!
Entdecken Sie die Entscheidung des Amtsgerichts Köln zur Untreue eines Verwalters, der vor seiner Kündigung fast 26.400 Euro unrechtmäßig von der Eigentümergemeinschaft entnahm. Erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus diesem Fall ergeben und wie das Gericht die Rückzahlung bestätigte. Ideal für Eigentümergemeinschaften und Verwalter! (Symbolbild/Mein Berlin)

Ein finanzieller Skandal zieht gewaltige Wellen durch die Eigentümergemeinschaft in Berlin! Ein Verwalter, der lange Zeit das Zepter in der Hand hielt, hat vor seiner Abberufung eine schockierende Entscheidung getroffen: Er überwies sich selbst satte 26.400 Euro vom Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ungefragt und im Voraus. Der Schock sitzt tief, denn die Gemeinschaft wollte ihn am 24. des Monats endlich abberufen, nur um eine Woche später am 31. das endgültige Aus durch fristlose Kündigung zu beschließen.

Der Verwalter behauptete dreist, das Geld stünde ihm als Grundvergütung zu, dabei wäre der fällige Zeitpunkt für diese Zahlung erst der Erste des kommenden Monats gewesen. Wer denkt da nicht an ungebremste Gier? Die Eigentümergemeinschaft ließ sich jedoch nicht einfach über den Tisch ziehen und klagte auf die Rückzahlung des abgezockten Betrags. Und die Justiz gab ihr recht!

Gericht bestätigt: Untreue erwiesen!

Das Amtsgericht Köln fällte ein schockierendes Urteil: Untreue! Die Richter waren sich einig, dass der Verwalter nicht nur gegen die Regeln gehandelt, sondern auch unrechtmäßig gegriffen hatte. Natürlich half ihm nicht zu sagen, dass das Geld nach Ablauf der Kündigung fällig geworden wäre. Auch die Tatsache, dass er eventuell noch offene Forderungen hatte, berechtigt ihn nicht dazu, sich selbst einfach zu bedienen!

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine transparente Verwaltung innerhalb von WEGs ist. In einer Zeit, in der Vertrauen und Ehrlichkeit am meisten gefragt sind, darf so etwas nicht passieren. Die Eigentümergemeinschaft hat nicht nur ihr Geld zurückbekommen, sondern auch ein wichtiges Zeichen gesetzt: Das Zahlungsrecht wird nicht leichtfertig untergraben!

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