Förderkürzung bedroht Klimaschutz: Deutscher Gebäudebestand vor massiver Sanierungsrückstand

Die Kürzung der Energieberatungsförderung bedroht die energetische Sanierung in Deutschland. Der BuVEG warnt vor einer weiteren Verschlechterung der Sanierungsquote und dem rücken der Klimaziele in die Ferne. Der geförderte Sanierungsfahrplan ist ein erfolgreiches Instrument, um Immobilieneigentümer zu unterstützen. Die Bundesregierung sollte die Kürzung überdenken, um den Klimaschutz im Gebäudebestand nicht zu gefährden.
Die Kürzung der Energieberatungsförderung bedroht die energetische Sanierung in Deutschland. Der BuVEG warnt vor einer weiteren Verschlechterung der Sanierungsquote und dem rücken der Klimaziele in die Ferne. Der geförderte Sanierungsfahrplan ist ein erfolgreiches Instrument, um Immobilieneigentümer zu unterstützen. Die Bundesregierung sollte die Kürzung überdenken, um den Klimaschutz im Gebäudebestand nicht zu gefährden. (Symbolbild/Mein Berlin)




Förderkürzung bei Energieberatung wird Sanierungsquote im Gebäudebestand weiter zurückwerfen

Förderkürzung bei Energieberatung bedroht das Projekt Klimaschutz

In einer Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde beschlossen, die Fördersätze für Energieberatung von 80 auf 50 Prozent zu senken. Diese Förderkürzung wird voraussichtlich zu einer weiteren Verschlechterung der Sanierungsquote im deutschen Gebäudebestand führen. Aktuell beträgt die Sanierungsquote bereits nur 0,7 Prozent und entfernt sich damit noch weiter von dem angestrebten Ziel von zwei Prozent. Diese Maßnahme stellt somit eine Bedrohung für das Projekt Klimaschutz im Gebäudebestand dar.

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), betont die Bedeutung der Energieberatung und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Durch diese Instrumente können Immobilieneigentümer bei der energetischen Sanierung unterstützt werden. Sie dienen als sinnvolle und bewährte Maßnahmen, die sowohl erfolgreich als auch beliebt sind. Insbesondere in Zeiten großer Unsicherheit aufgrund der vorangegangenen Debatte um das Heizungsgesetz leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung der Sanierungsvorhaben.

Hinrichs appelliert an die Bundesregierung, die Kürzung der Fördersätze zu überdenken und Alternativen zu prüfen. Möglicherweise könnten nicht abgerufene Mittel an anderer Stelle eingesetzt werden, um die Energieberatung zu stärken. Eine Schwächung dieser Maßnahmen würde laut Hinrichs zu einer massiven Bedrohung des Projekts Klimaschutz im Gebäudebestand führen.

Es ist essentiell, dass die Bundesregierung den Wert der Energieberatung und der Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand erkennt und die notwendige finanzielle Unterstützung gewährt. Nur so kann langfristig eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung im Baubereich erreicht werden.

Die Förderkürzung bei der Energieberatung ist ein Rückschlag für den Klimaschutz im Gebäudebestand. Um die Sanierungsquote zu verbessern und die Klimaziele zu erreichen, bedarf es einer verstärkten Förderung und Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Energieberatungsinstrumente.


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