Bayern erlaubt erneut Fischotter-Abschuss: Naturschutz steht in Frage

Söder erlaubt Fischotter-Abschuss in ganz Bayern: Deutsche Umwelthilfe kritisiert neue Verordnung und bietet erneut gemeinsame Lösungssuche an
Ab morgen tritt eine neue Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung in Bayern in Kraft, die den Abschuss des streng geschützten Fischotters erlaubt. Diese Verordnung gilt nun sogar für ganz Bayern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert scharfe Kritik daran, dass die Bayerische Staatsregierung den Abschuss des Fischotters als unvermeidbar für die Teichwirtschaft darstellt und stattdessen nicht gemeinsam mit Naturschutzverbänden nach konstruktiven Lösungen sucht.
Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte dazu: „Obwohl wir Söders Abschusspläne mit unserer Klage Ende April gestoppt haben, nimmt die Bayerische Staatsregierung weiterhin den streng geschützten Fischotter ins Visier. Die neue Verordnung überträgt zentrale Probleme einfach auf die Naturschutzbehörden. Sie sollen sicherstellen, dass Abschusskontingente im Einklang mit dem Naturschutzrecht festgelegt werden, entstandene Schäden rechtssicher dem Fischotter zugeordnet werden können und zumutbare Alternativen ausgeschöpft wurden. Angesichts unzureichender Datengrundlagen, fehlender Schadenserhebungsmethoden und der Überlastung der Behörden ist das eine Farce. Das zeigt: Die Bayerische Staatsregierung scheint nicht daran interessiert zu sein, eine konstruktive Lösung zu finden. Es ist höchste Zeit, wirksame Maßnahmen zur Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen, anstatt den Fischotter zum Sündenbock zu machen. Wir stehen bereit, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl der Teichwirtschaft als auch dem Fischotter dienen.“
Hintergrund:
Im April 2023 hat die Bayerische Staatsregierung eine Abschussverordnung gegen den streng geschützten Fischotter beschlossen, ohne die Meinung von Verbänden anzuhören. Die DUH hat daraufhin Klage eingereicht und diese im April 2024 vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gewonnen. Nun tritt am 15. August eine neue Abschussverordnung der Bayerischen Landesregierung in Kraft, die sich von der alten Version hauptsächlich dadurch unterscheidet, dass die nachgeordneten Fachbehörden für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Vorgaben zuständig sind.
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