100 Jahre Berufskrankheiten: Online-Event zum Schutz der Arbeitnehmer!

Berlin, Deutschland - Im Vorfeld des 100-jährigen Jubiläums der „Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ am 12. Mai 1925, betont Senatorin Cansel Kiziltepe die herausragende Bedeutung eines modernen Rechtsrahmens zu Berufskrankheiten. Diese Verordnung, die ursprünglich elf Erkrankungen wie Blei- und Quecksilbervergiftungen anerkannte, hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Derzeit sind in Deutschland 85 Berufskrankheiten anerkannt, was den Gestaltungswillen des Gesetzgebers verdeutlicht. Am 11. Juni 2025 findet eine Online-Veranstaltung statt, um dieses bedeutende Jubiläum zu feiern, die sich mit Themen wie der historischen Entstehung der Verordnung, Long-COVID und den Herausforderungen im Arbeitsschutz befasst. Diese Veranstaltung ist kostenlos und öffentlich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail.
Im Rahmen der Berliner Beratungsstelle für Berufskrankheiten, die im März 2020 gegründet wurde, haben bereits über 800 Personen Unterstützung erhalten. Aktuell werden etwa 150 Fälle betreut, wobei rund 40 Prozent der Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 bzw. Long/Post COVID stehen. Diese Beratungsstelle hat das Ziel, Arbeitnehmern zu helfen, ihre Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten anerkennen zu lassen, um die entsprechenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Um eine solche Anerkennung zu erreichen, sind die Fachleute bereit, ihre unabhängige, vertrauliche und kostenlose Unterstützung anzubieten.
Berufskrankheiten und COVID-19
COVID-19 kann sowohl als Berufskrankheit als auch als Arbeitsunfall gelten. Ein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion ist erforderlich, der durch einen positiven PCR-Test oder einen positiven qualifizierten Antigen-Schnelltest erbracht werden kann. Die Übertragung muss aufgrund einer versicherten Tätigkeit beim Kontakt mit infizierten Personen erfolgt sein, insbesondere in Berufsgruppen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege.
- Berufe im Gesundheitsdienst umfassen: Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Rettungsdienste und Pflege
- Ein Nachweis über intensive Kontakte, beispielsweise im Rahmen einer Behandlung oder Pflege, ist notwendig, um einen Arbeitsunfall zu bestätigen.
- Symptomlose Infektionen müssen nicht gemeldet werden, sie sollten jedoch dokumentiert werden.
Erkrankte in den oben genannten Berufen müssen nicht nachweisen, bei wem sie sich angesteckt haben, lediglich belegen, dass sie mit infizierten Personen in Kontakt waren. Zu beachten ist auch, dass es für andere Berufsgruppen, wie Lehrer oder Kassierer, keine gesicherten Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt, sodass deren COVID-19-Infektionen als Arbeitsunfälle eingestuft werden müssen.
Umgang mit Langzeitfolgen
Langzeitfolgen von COVID-19 sind ein Thema von wachsender Bedeutung. Viele Betroffene berichten von Symptomen wie schneller Erschöpfung, die auch nach milden Verläufen auftreten können. Die Dokumentation von Infektionen, auch wenn sie mild verlaufen, ist entscheidend für zukünftige Unterstützung, speziell bei der Beantragung von Leistungen. Experten raten, bei fehlenden Symptomen dennoch festzuhalten, wann und wo man sich infiziert hat.
Die Berliner Beratungsstelle bietet umfassende Informationen und Unterstützung für Betroffene an. Kontaktieren können Sie die Beratungsstelle unter der Telefonnummer (030) 9028-2636 oder per E-Mail an Beratungsstelle.BKV@senasgiva.berlin.de. Die Website www.berufskrankheiten.berlin.de hält weitere Informationen bereit. Diese Anlaufstellen sind besonders wichtig in Zeiten, in denen die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig steigen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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