Steuerfortentwicklungsgesetz: Bedeutung für Gemeinnützige - Unsere Stellungnahme

Im Artikel "Regierungsentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz: Kleinster gemeinsamer Nenner im Gemeinnützigkeitsrecht" werden die Vor- und Nachteile des Gesetzentwurfs diskutiert. Es werden die positiven Aspekte wie die Klarstellung zur tagespolitischen Stellungnahme von gemeinnützigen Organisationen hervorgehoben, aber auch die Fragwürdigkeit der Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung kritisiert. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fordert umfangreiche Ergänzungen des Gesetzes und eine Stärkung der Zivilgesellschaft. Erfahren Sie mehr in dem Artikel.

Fact-based News Article: Steuerfortentwicklungsgesetz – Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeitsrecht

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) beschlossen, das auch als Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) bekannt ist. Der vorgestellte Regelungsinhalt zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts wird jedoch noch nicht den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen gerecht.

Der Regierungsentwurf beinhaltet als Minimalkompromiss lediglich zwei wesentliche Aspekte:

  • Die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen auch außerhalb ihrer satzungsmäßigen Zwecke gelegentlich zu aktuellen politischen Themen Stellung nehmen können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
  • Die ersatzlose Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, inklusive der Aufhebung der Bestimmungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung sowie zur festgesetzten Verwendungsfrist.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen äußert seine Enttäuschung über den Regierungsentwurf. Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, betont, dass die Bundesregierung hierbei die Zivilgesellschaft vernachlässigt und appelliert an die zuständigen Ressorts und Parlamentarier:innen, aktiv an der Ergänzung dieser Vorhaben mitzuwirken.

Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeitsrecht

Eine positive Entwicklung im Regierungsentwurf ist die Klarstellung, dass steuerbegünstigte Organisationen nun gelegentlich zu aktuellen politischen Themen Stellung nehmen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Allerdings bleibt die gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung innerhalb der Satzungszwecke, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus.

Ganz anders sieht es bei der ersatzlosen Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung aus. Hierbei handelt es sich um einen überraschenden Paradigmenwechsel, der Folgewirkungen für die good governance von gemeinnützigen Organisationen unberücksichtigt lässt. Das federführende Bundesministerium der Finanzen unterschätzt hier die Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit und die Rechtfertigung des staatlichen Steuerverzichts.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen weist darauf hin, dass ein umfassender Fachaustausch mit den Dachverbänden und der Finanzverwaltung notwendig ist, bevor solch einschneidende Änderungen in Kraft treten. Prof. Dr. Sebastian Unger, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und Experte für Recht und Steuern, warnt vor diesem unüberlegten Schritt und plädiert für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.

Dringender Handlungsbedarf im parlamentarischen Verfahren

Die Regierungskoalition hatte sich das Ziel gesetzt, die Zivilgesellschaft in dieser Legislaturperiode zu stärken. Neben der Klarstellung zur politischen Betätigung sollten auch das Ehrenamt von Bürokratie entlastet, umsatzsteuerliche Hürden für Sachspenden beseitigt und grenzüberschreitende Kooperationen erleichtert werden.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fordert dringend weitere Reformen für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Es wurden bereits praxistaugliche Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung vorgelegt. Der Verband wird sich intensiv im parlamentarischen Verfahren für eine Umsetzung dieser Punkte einsetzen, um die Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts für die Zivilgesellschaft angemessen zu würdigen.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist der größte und älteste Stiftungsverband in Europa und vertritt die Interessen der deutschen Stiftungen gegenüber Politik und Gesellschaft. Mit über 4.300 Mitgliedern und weiteren 9.800 verbundenen Stiftungen engagieren sich Stiftungen jährlich mit mindestens 5,4 Milliarden Euro für das Gemeinwohl.

Kontakt

Michael Jung
Persönlicher Referent der Generalsekretärin
Leitungsbüro
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 34 | 10178 Berlin
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