NRW fordert Überarbeitung des CO2-Grenzausgleichs für Importe!

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) zwingt Importeure ab 2026 zur Emissionsberichterstattung und -kompensation.

Nordrhein-Westfalen, Deutschland - NAG/NAG Redaktion – Wer Waren mit hohem CO2-Ausstoß in die EU importiert, muss sich auf strenge neue Regelungen einstellen! Ab 2026 wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in Kraft treten, der von Importeuren fordert, ihre Emissionen aus der Produktion zu melden und dafür Zertifikate zu erwerben, die genauso viel kosten wie im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Kleinere Lieferungen unter 150 Euro bleiben vorerst von dieser Regelung verschont. Die betroffenen Waren sind vielfältig: Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, elektrischer Strom und Düngemittel stehen ganz oben auf der Liste.

Doch nicht alle sind begeistert! Das Land Nordrhein-Westfalen fordert dringend Nachbesserungen. Die Regierung sieht gravierende Konstruktionsfehler im CBAM, die eine zu hohe administrative Last für Unternehmen mit sich bringen. Zudem wird kritisiert, dass europäische Exporteure, die CO2-Preise zahlen, im globalen Wettbewerb benachteiligt werden. Aktuell seien viele Produkte, die große Mengen an Eisen, Stahl oder Aluminium enthalten, wie Bremsscheiben oder Waschmaschinen, von den CBAM-Vorgaben nicht erfasst – ein Umstand, der dringend behoben werden muss! Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist aktiv im Austausch mit betroffenen Industrien und fordert Lösungen, um die Fairness im Wettbewerb zu gewährleisten. Wichtig ist jetzt schnelles Handeln! Mehr Informationen hierzu finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.wirtschaft.nrw.

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Ort Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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