Private Träger sozialer Angebote von Grundstücksvergabe ausgeschlossen – Senat bevorzugt einzelne Träger
Private Träger sozialer Angebote von Grundstücksvergabe ausgeschlossen – Senat bevorzugt einzelne Träger
„Neue Grundstücksvergabe in Berlin: bpa fordert Gleichbehandlung aller sozialen Träger“
Der Berliner Senat hat erneut private Träger von sozialen Angeboten von der aktuellen Vergabe von landeseigenen Grundstücken ausgeschlossen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Der Verband fordert eine Gleichbehandlung aller sozialen Träger, um sicherzustellen, dass sich die besten Konzepte durchsetzen können.
Die Vergabe der Grundstücke war ursprünglich für Einfamilienhäuser vorgesehen. Doch bei den Angeboten für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen spielen private Träger eine wichtige Rolle, da sie etwa die Hälfte des Angebots zur Verfügung stellen. Dennoch werden sie erneut ausgeschlossen, da der Senat die Vergabe an das Kriterium der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit bindet.
Der Berliner bpa-Landesvorsitzende Oliver Stemmann betont, dass bei der Vergabe von Gemeinschaftseigentum ein transparentes Ausschreibungsverfahren notwendig ist, das alle potenziellen Anbieter einschließt. Er fordert, dass am Ende die Qualität des Angebots entscheidend sein sollte, nicht die Rechtsform des Trägers. Bereits vor zwei Jahren hatte der bpa auf diese Problematik hingewiesen und gefordert, auch private Träger in zukünftige Vergabeverfahren aufzunehmen.
Der Verband ist besorgt über die einseitige Bevorzugung bestimmter Träger und kritisiert, dass dadurch nicht die besten Versorgungskonzepte für die Berliner Bevölkerung umgesetzt werden können. Es scheint dem Senat nicht primär um die besten Lösungen für die soziale Versorgung zu gehen, sondern darum, nur mit ausgewählten Trägern zu sprechen und dadurch nur begrenzte Impulse für die zukünftige soziale Versorgung in Berlin zu erhalten.
Die Vergabe von landeseigenen Grundstücken ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in Berlin. Es ist entscheidend, dass bei solchen Vergabeverfahren alle möglichen Anbieter gleichberechtigt behandelt werden, um sicherzustellen, dass sich die besten Konzepte durchsetzen können und die Berliner Bevölkerung die bestmögliche Versorgung erhält.
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