Wilde Flucht durch Berlin: Polizei jagt Fahrer nach Kontrollmissachtung!

Ein Lieferfahrer flüchtete in Berlin nach einer Polizeikontrolle, verursachte einen Unfall und entkam mit seinen Insassen.

Ein Lieferfahrer flüchtete in Berlin nach einer Polizeikontrolle, verursachte einen Unfall und entkam mit seinen Insassen.
Ein Lieferfahrer flüchtete in Berlin nach einer Polizeikontrolle, verursachte einen Unfall und entkam mit seinen Insassen.

Wilde Flucht durch Berlin: Polizei jagt Fahrer nach Kontrollmissachtung!

Gestern Nachmittag kam es im Berliner Stadtteil Lichterfelde zu einer spektakulären Flucht vor der Polizei. Dies berichtet berlin.de, wo kommuniziert wird, dass der Fahrer eines Lieferfahrzeugs gegen 16 Uhr während einer Polizeikontrolle im absoluten Halteverbot abhaute. Die Beamten des Polizeiabschnitts 45 wollten den Fahrer kontrollieren, da er in einer Parkverbotszone parkte.

Obwohl der Fahrer zunächst auf das Gelände einer Tankstelle fuhr, wendete er schnell und setzte seine Flucht fort. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Pkw, jedoch ließ er sich davon nicht aufhalten und raste weiter, dabei rammte er einen Einsatzwagen der Polizei in der Fronhoferstraße an der Ecke Am Bäkequell. Zwei Polizeibeamte erlitten leichte Verletzungen, konnten jedoch ihren Dienst fortsetzen.

Chaos auf den Straßen

Während seiner rasanten Flucht missachtete der Fahrer zahlreiche rote Ampeln, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und überquerte Gehwege sowie Grünflächen, was Passanten dazu zwang, auszuweichen. Die Verfolgungsjagd führte über Tempelhof bis nach Kreuzberg.

In der Riemannstraße konnte der Autofahrer schließlich nicht mehr weiterfahren und musste in einer Sackgasse anhalten. Seine drei männlichen Insassen flüchteten umgehend zu Fuß in unbekannte Richtungen. Trotz einer umfassenden Absuche des Einsatzbereichs durch die Polizei blieben die flüchtigen Männer unentdeckt.

Ermittlungen und Fundstücke

Bei der anschließenden Untersuchung des Lieferwagens wurden mehrere Unfallschäden und ein fehlendes vorderes Kennzeichen festgestellt. Darüber hinaus entdeckten die Beamten im Innenraum des Fahrzeugs eine geringe Menge Cannabis, die sichergestellt wurde. Das Fahrzeug selbst wurde beschlagnahmt und die Ermittlungen nach dem Fahrer sowie seinen Mitfahrern laufen weiterhin.

Neben den gravierenden Vorfällen eröffnet das Geschehen Raum für die Debatte über die rechtlichen Aspekte bei Polizeikontrollen. Laut dem ADAC müssen Autofahrer während einer Kontrolle ihre Identität nachweisen und die Fahrzeugpapiere sowie den Führerschein bereitstellen. Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, Fragen zu ihrem Aufenthaltsort zu beantworten, und bei einer Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, drohen bei Missachtung Bußgelder von bis zu 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Zudem verdeutlicht der Bußgeldkatalog, dass das Wegfahren bei einem Polizeihalt nicht als Flucht gilt, solange kein gewaltsamer Widerstand geleistet wird. Die gesetzliche Lage sieht vor, dass ein bloßes Wegfahren keine Straftat darstellt. Dies wurde auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt, welches klarstellt, dass Gewalt direkt gegen den Amtsträger gerichtet und unmittelbar spürbar sein muss, um als Widerstand gewertet zu werden.