Wichtige Änderungen zur Förderung und Betreuung von Schulkindern in Berlin!
Wichtige Änderungen zur Förderung und Betreuung von Schulkindern in Berlin!
Berlin, Deutschland - Am 21. Juli 2025 wurde bekannt, dass die Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) für das kommende Schuljahr nicht alle bis zu dem entscheidenden Stichtag am 1. August 2025 bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Die zuständigen Stellen berichten, dass ab dem 1. August 2025 alle betroffenen Kinder dennoch eine ergänzende Förderung und Betreuung erhalten, auch wenn sie keinen gültigen Vertrag vorweisen können.
Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass der Antrag bereits beim Jugendamt gestellt wurde und momentan nicht abschließend bearbeitet ist. Die Ergänzende Förderung und Betreuung, welche über den Rechtsanspruch hinausgeht, wie zum Beispiel Früh- und Spätbetreuung sowie Ferienbetreuung, kann bis zur finalen Bearbeitung des Antrags nicht erteilt werden. Dies bedeutet, dass Eltern von Schülerinnen und Schülern in diesem Zeitraum besonders auf die Entwicklung ihrer Anträge achten müssen.
Bearbeitung der Anträge
Die eingereichten Anträge werden sukzessive bearbeitet. Anträge, die über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinausgehen, haben dabei Vorrang. Ein Betreuungsvertrag wird eventuell im Nachhinein mit den Eltern oder Personensorgeberechtigten geschlossen. Es ist zu beachten, dass die bezirklichen Schulen bereits über diese vorübergehende Regelung informiert wurden, um eine reibungslose Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Die Antragstellung auf ergänzende Förderung und Betreuung muss mindestens drei Monate vor dem Beginn der Betreuungszeit beim zuständigen Jugendamt erfolgen. Betroffene Kinder, die in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 sind oder einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ haben, erhalten die eFöB ohne Bedarfsprüfung. Für Schüler der 4. Jahrgangsstufe muss jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.
Wichtige Voraussetzungen und Nachweise
Wichtig für die Antragstellung sind einige grundlegende Voraussetzungen. Zum einen müssen die Eltern und das Kind ihren Wohnsitz in Berlin haben und alle Sorgeberechtigten müssen, sofern nicht alleinige Sorge besteht, zustimmen. Zudem sind spezifische Nachweise erforderlich, darunter auch eine Bestätigung für die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten, falls es sich nicht um alleiniges Sorgerecht handelt.
- Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf eFöB.
- Nachweis über Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten.
- Kopie des Pflegevertrags, wenn es sich um ein Pflegekind handelt.
- Meldebescheinigung bei bestehender Auskunftssperre.
- Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 ist kein Bedarfsnachweis für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr nötig.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Bedarfsanerkennung beträgt 6 bis 8 Wochen, sodass Eltern sich frühzeitig um die Antragstellung kümmern sollten. Weitere Informationen sind unter service.berlin.de verfügbar.
Für weiterführende Rückfragen stehen die zuständigen Ämter unter der E-Mail-Adresse presse@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter (030) 90298-2843 zur Verfügung.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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