Wichtige Änderungen für DDR-Opfer: Höhere Renten und neue Gerechtigkeit!

Wichtige Änderungen für DDR-Opfer: Höhere Renten und neue Gerechtigkeit!

Berlin, Deutschland - Am 1. Juli 2025 tritt das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die soziale Lage der Betroffenen zu verbessern, die Verfahren zu vereinfachen und bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen. Dies berichtet berlin.de.

Bereits im September 2024 legte die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes dem Deutschen Bundestag vor. Nach einer kritischen Anhörung im November 2024 und umfassenden Verhandlungen unter den Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde das erweiterte Gesetz am 30. Januar 2025 beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung betrifft mehrere Gesetze, darunter das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), erläutert bundestag.de.

Wesentliche Änderungen

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erhöhung der SED-Opferrente von 330 Euro auf 400 Euro ab Juli 2025. Diese Erhöhung entspricht einer Anhebung um 21 Prozent. Ab 2026 wird die Opferrente dann jährlich an die Rentenentwicklung angepasst, wodurch die Koppelung an die Bedürftigkeit entfällt und die Opferrente zu einer Ehrenpension wird. Angehörige der Betroffenen werden zudem über mögliche Ansprüche informiert, so der Pressetext von berlin.de.

Zusätzlich steigen die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler: Die Summen werden von 240 bzw. 180 Euro auf 291 Euro erhöht und ebenfalls an die Rentenentwicklung angepasst. Auch hier wird auf die Berücksichtigung des Partnereinkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, und die Verfolgungszeit zur Erlangung eines Anspruchs wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.

Erweiterte Unterstützung für Betroffene

Um die Anerkennung von durch die Verfolgung bedingten Gesundheitsschäden zu erleichtern, wird eine kriterienbasierte Vermutungsregelung eingeführt. Der Gesetzgeber geht hier von einem ursächlichen Zusammenhang zwischen bestimmten Ereignissen und Gesundheitsschäden aus. Zudem wird ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, der wirtschaftlich bedürftige Verfolgte unterstützt, und zwar in der „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“. Die entsprechenden Richtlinien sind momentan in Arbeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Schließung von Gerechtigkeitslücken. Betroffene von Zwangsaussiedlungen haben Anspruch auf eine einmalige Leistung von 7.500 Euro, und Menschen außerhalb der DDR, die durch Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit geschädigt wurden, fallen nun unter das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG). Auch die Möglichkeit, Zweitanträge für abgelehnte Rehabilitierungsanträge zu stellen, wird klargestellt, erläutert bundestag.de.

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke äußerte sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung und bezeichnete den Gesetzentwurf als unzureichend. Sie betont, dass die Regelungen für die Anerkennung von Gesundheitsschäden nicht ausreichend geändert wurden und dass die Forderungen nach einer umfassenderen Unterstützung weiterhin bestehen, so dass der Gesetzentwurf „nicht weit genug“ gehe, um die Opfer angemessen zu unterstützen.

Die BAB-Beratungsteams stehen Betroffenen für alle Fragen rund um die neuen Regelungen zur Verfügung. Ansprechpartner sind unter der E-Mail-Adresse beratung@aufarbeitung-berlin.de und telefonisch unter (030) 24 07 92 – 61 erreichbar.

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OrtBerlin, Deutschland
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