Waffen- und Messerverbot: Berlin zieht die Notbremse im ÖPNV!
Waffen- und Messerverbot: Berlin zieht die Notbremse im ÖPNV!
Berlin, Deutschland - Am 24. Juni 2025 hat der Senat von Berlin unter der Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, ein umfassendes Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr beschlossen. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Strategie zur Erhöhung der Sicherheit in der Hauptstadt, die sich zunehmend mit einer steigenden Zahl von Messerangriffen konfrontiert sieht. Der Beschluss wurde in einer Senatssitzung gefasst, in der ein echter Handlungsbedarf festgestellt wurde.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung, die auf § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG) beruht, ist das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie in bestimmten öffentlichen Orten wie Bahnhofsgebäude und Bahnsteigen ab sofort verboten. Zu den Verbotszonen zählen auch bekannte Plätze wie der Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz.
Details zum Verbot
Das Verbot umfasst alle Arten von Messern sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Ausnahmen sind jedoch für bestimmte Personengruppen vorgesehen, etwa für Beschäftigte gastronomischer Betriebe sowie Einsatzkräfte, die eine berechtigte Notwendigkeit nachweisen können. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro, und die Polizei Berlin ist befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots durchzuführen.
Ergänzend dazu plant die Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Verschärfung des Waffenrechts auf nationaler Ebene. Dazu gehört, dass Messer künftig nur noch eine Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern haben dürfen. Aktuell liegt die Grenze bei zwölf Zentimetern. Außerdem soll ein generelles Verbot für gefährliche Springmesser eingeführt werden und die Kommunen werden aufgefordert, zusätzliche Verbotszonen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf die alarmierende Zunahme der Messerangriffe in Deutschland, die im Jahr 2023 einen Anstieg um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten.
Wachsende Bedrohung durch Messerangriffe
Laut *Statista* wurden im Jahr 2023 insgesamt 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung mit Messern erfasst. Insbesondere in Bahnhofsgegenden ist die Situation besorgniserregend: Im Jahr 2023 registrierte die Bundespolizei 777 Messerangriffe in diesen Bereichen, während es allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 bereits 430 solcher Übergriffe gab. Diese Zunahme hat zu intensiven Forderungen nach schärferen Regeln und einem besseren Schutz der Bevölkerung geführt.
Zusammenfassend ist das neu eingeführte Verbot in Berlin nicht nur eine lokale Maßnahme, sondern Teil eines umfassenden Ansinnens, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und der steigenden Gewalt mit Messern entgegenzuwirken. Diese Entwicklung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung haben, da immer mehr Stimmen für ein schärferes Waffengesetz laut werden.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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