Urteil im Komplex: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Compact-Verbot

Urteil im Komplex: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Compact-Verbot
Leipzig, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 24. Juni über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ entscheiden. Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft kündigte dies am Ende einer zweitägigen mündlichen Verhandlung an, die am 10. und 11. Juni stattfand. Diese Verhandlung diente dazu, die Rechtfertigung des im Juli 2024 ausgesprochenen Verbots zu erörtern, das von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) initiiert wurde. Faeser bezeichnete „Compact“ als ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene.
Das Verbot führte zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“. Im August 2024 wurde das Verbot vorläufig ausgesetzt, was dem Magazin die Fortsetzung seines Publikationsbetriebs ermöglichte. Chefredakteur Jürgen Elsässer, der gegen das Verbot klagte, könnte nun nach dem Urteil vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, was allerdings keine aufschiebende Wirkung hätte, so rbb24.
Kontroversen um das Magazin
Im Rahmen der Verhandlung wurde über die problematischen Inhalte des Magazins gesprochen, die als antisemitisch und verschwörungsideologisch eingestuft werden. Der Prozessvertreter des Innenministeriums zitierte aus Texten von „Compact“, während Elsässers Anwälte versuchten, die Berichterstattung als „engagierten Journalismus“ zu verteidigen. Unterstützer von Elsässer applaudierten während der Verhandlung, was die Spannungen im Gerichtssaal noch verstärkte. Die rechtsextremistische Ausrichtung des Magazins ist nicht nur in Deutschland umstritten, sondern zieht auch international Aufmerksamkeit auf sich, da DW berichtet, dass „Compact“ ein Medium ist, das gegen die Bundesregierung agitiert.
Der Verfassungsschutz hat „Compact“ als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für 2024 erwähnt das Magazin und dessen Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen. Laut dem Verfassungsschutz wird der Rechtsextremismus in Deutschland zunehmend zu einem ernsthaften Problem, das auch Einfluss auf die politische Landschaft hat. Dies wird durch die Tatsache unterstützt, dass das Personenpotenzial im rechtsextremistischen Spektrum auf über 50.000 geschätzt wird, von denen 15.300 als gewaltbereit gelten.
In den letzten Jahren beobachten die Behörden eine verstärkte Vernetzung der rechtsextremistischen Bewegung sowohl innerhalb des Landes als auch international. 2024 wurde außerdem ein Anstieg der Gewaltanwendungen durch extremistische Gruppierungen festgestellt, wobei spezielle Aufmerksamkeit auf die potenzielle Gefährdung durch das rechtsextreme Personenpotenzial gelenkt wird. Nancy Faeser stützte ihr Verbot von „Compact“ auf Artikel 9 des Grundgesetzes, der das Verbot von Vereinigungen regelt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen, wie Tagesschau hervorhebt.
Das bevorstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte somit nicht nur für „Compact“ weitreichende Folgen haben, sondern auch die Diskussion um Pressefreiheit und die Grenzen der Berichterstattung im Kontext von Extremismus neu entfachen.
Details | |
---|---|
Ort | Leipzig, Deutschland |
Quellen |