Urlaubszeit: So reisen Haustiere sicher ins Ausland!
Urlaubszeit: So reisen Haustiere sicher ins Ausland!
Berlin, Deutschland - Immer mehr Tierhalter möchten ihre Haustiere während des Urlaubs dabei haben. Dieses Bedürfnis bringt jedoch die Notwendigkeit mit sich, sich im Vorfeld gründlich über die geltenden Bestimmungen zu informieren und tierärztliche Termine einzuplanen. Filiz Keküllüoğlu, Bezirksstadträtin in Lichtenberg, hat in einer aktuellen Pressemitteilung betont, dass Haustiere für viele Menschen Familienmitglieder sind und eine sorgfältige Planung vor Reisen unerlässlich ist. Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit den nötigen Impfungen, veterinärrechtlichen Zertifikaten sowie der Mikrochip-Kennzeichnung und anderen tierärztlichen Bescheinigungen auseinanderzusetzen.
Vor dem Reiseantritt sollte immer Rücksprache mit der konsularischen Vertretung des Reiselandes gehalten werden. Dies ist besonders bedeutend, da Änderungen in den Vorschriften für Drittstaaten kurzfristig erfolgen können. Abhängig vom Zielland sind spezifische tierärztliche Zertifikate erforderlich, die von amtlich zugelassenen Tierärzten oder Veterinärbehörden ausgestellt werden müssen. Fehlende oder ungültige Dokumente können zu einer Zurückweisung, Quarantäne oder sogar einer Einreiseverweigerung führen.
Wichtige Anforderungen für Reisen mit Haustieren
Laut den EU-Vorschriften, die für 27 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Nordirland gelten, es müssen Hunde, Katzen oder Frettchen vor der Reise bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die Kennzeichnung mittels eines elektronischen Mikrochips oder einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen muss, sowie ein eventuell erforderlicher Test zur Titrierung der Tollwutantikörper.
- Maximal fünf Haustiere dürfen ohne spezielle Nachweise reisen.
- Haustiere müssen wertvolle Dokumente mit sich führen, wie den gültigen EU-Heimtierausweis oder die EU-Tiergesundheitsbescheinigung.
- Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Tiergesundheitsbescheinigung verpflichtend, die nicht älter als zehn Tage vor der Ankunft und vom amtlichen Tierarzt ausgestellt sein muss.
- Haustiere müssen mit ihren Besitzern reisen, es sei denn, eine andere Person wird schriftlich ermächtigt.
Zusätzlich muss bei Reisen in Regionen, die frei von Echinococcus multilocularis sind (z.B. Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Nordirland), eine Behandlung gegen diesen Bandwurm nachgewiesen werden.
Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis spielt eine zentrale Rolle für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU. Er enthält alle relevanten Informationen über das Tier, einschließlich des Mikrochip- oder Tätowierungscodes, der Gesundheitsdaten und der Kontaktdaten des Besitzers sowie des Tierarztes. Der Heimtierausweis muss stets aktuell sein, da seine Gültigkeit an die Gesundheitsdaten des Tieres gebunden ist. Er bietet somit eine sichere Grundlage, um bei Reisen mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt bei den Tierhaltern selbst. Daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren, um unangenehme Überraschungen an den Grenzübergängen zu vermeiden. Weitere Informationen sind auf der Website des BMLEH verfügbar, wo Tierhalter auch detaillierte Richtlinien zu den Anforderungen für den Heimtierausweis finden können.
Insgesamt ist eine sorgfältige Vorbereitung unabdingbar, um die Mitnahme von Haustieren ins Ausland gesetzeskonform und stressfrei zu gestalten. Die Reise mit einem geliebten Tier sollte Freude bereiten und nicht durch bürokratische Hürden getrübt werden.
Für detaillierte Informationen zu den Anforderungen und Regelungen finden Sie hier die entsprechenden Links: berlin.de, europa.eu, bmel.de.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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