Die interne Meldestelle hat eine neue Telefonnummer: (030) 90297-4882. Diese Änderung tritt im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 in Kraft. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Personen, die Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften melden, vor Repressalien geschützt werden. Behörden und Unternehmen sind nun verpflichtet, sichere Kanäle für Hinweisgeber einzurichten. In Berlin müssen bis zur Einrichtung einer speziellen Meldestelle die bereits bestehenden Möglichkeiten auf der Website der Zentralen Revision zur Korruptionsbekämpfung genutzt werden. Meldungen können auch schriftlich über das Behördenpostfach oder mündlich über die neue Telefonnummer gemacht werden. Für die Bürger:innen Berlins bedeutet dies eine gesteigerte Transparenz und Möglichkeit, Missstände oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Dies stärkt das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und hilft dabei, Korruption und illegales Verhalten aufzudecken. Historisch gesehen hat die Meldepraxis von Missständen oder Verstößen gegen Rechtsvorschriften eine lange Tradition. Schon in der Antike gab es Mechanismen, um Fehlverhalten anzuzeigen und zu bestrafen. Heutzutage sind Whistleblower ein wichtiger Bestandteil der Aufdeckung von Missständen in Behörden und Unternehmen. In der folgenden Tabelle sind wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz zusammengefasst: | Datum des Inkrafttretens | 2. Juli 2023 | |---------------------------|-------------------------------------------------------| | Ziel | Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien | | Pflichten | Behörden und Unternehmen müssen sichere Kanäle einrichten | | Meldemöglichkeiten | Neue Telefonnummer, Behördenpostfach, mündliche Meldung | Es ist wichtig, dass die Bürger:innen von Berlin über diese Änderungen informiert sind, damit sie Missstände melden und zur Aufdeckung von Korruption und anderen Verstößen beitragen können.
Quelle: www.berlin.de
Quelle: www.berlin.de