In der Region Hönow des Landkreises Märkisch-Oderland hat sich ein amtlicher Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln ereignet. Um die Ausbreitung dieser ansteckenden Tierseuche einzudämmen, wurden gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 Restriktionsgebiete eingerichtet. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat sowohl eine Schutzzone als auch eine Überwachungszone festgelegt, um den Seuchenbetrieb effektiv zu überwachen und zu kontrollieren, wie [berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1519891.php) berichtet.
Die festgelegte Überwachungszone erstreckt sich von der Landesgrenze zu Brandenburg im Norden bis zur Mahlsdorfer Straße im Westen und umfasst wichtige Verkehrswege wie die S-Bahn-Trasse. Tierhalter innerhalb dieser Zone sind verpflichtet, umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Tiere sowie etwaige Erkrankungs- oder Todesfälle zu melden. Zudem sind zahlreiche Tieraktivitäten, darunter das Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen, strikt verboten, um das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus zu minimieren. Bei Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Geldbußen von bis zu 30.000 Euro, wie in der Allgemeinen Verfügung des Veterinäramtes beschrieben.
Dringende Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Die Behörden unterstreichen die Dringlichkeit dieser Maßnahmen, da MKS eine potenziell katastrophale Auswirkung auf die Landwirtschaft hat. Das Virus breitet sich unter anderem durch direkten Kontakt zwischen infizierten und gesunden Tieren aus und kann sogar über die Luft übertragen werden. Die Gesundheitsbehörden haben klare Vorgaben zur Desinfektion von Ställen und Transportmitteln erlassen, um eine Einschleppung des Virus in gesunde Bestände zu verhindern, wie auch in den rechtlichen Regelungen nachzulesen ist, die in der Verordnung (EG) 1774/2002 und dem Tiermaterialiengesetz verankert sind, gemäß [ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2008/199/P11/NOR40099246?Sort=0%7cAsc&Abfrage=Gesamtabfrage).
Die Situation erfordert eine sofortige Reaktion, da die Krankheit bei anderen Klauentieren schwerwiegende Symptome hervorrufen kann. Erkrankte Tiere müssen umgehend aus dem Verkehr gezogen und in einer speziellen Einrichtung entsorgt werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern. Die anordnete sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen stellt sicher, dass selbst Widersprüche gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung haben, was die Ernsthaftigkeit der seuchenrechtlichen Situation unterstreicht.
Rathaus Treptow-Köpenick