Illegale Plakate in Treptow-Köpenick: Stadtwehr kämpft gegen Wildwerbung!
Illegal geplakatierte Werbung in Treptow-Köpenick: Bezirksamt gegen Ordnungswidrigkeiten, Bevölkerung zur Meldung aufgerufen.

Illegale Plakate in Treptow-Köpenick: Stadtwehr kämpft gegen Wildwerbung!
In Berlin, insbesondere im Bezirk Treptow-Köpenick, häufen sich die Fälle von unerlaubtem Plakatieren, wie berlin.de berichtet. Es handelt sich dabei häufig um Werbung von vermeintlichen Gebrauchtwagen- oder Schmuckhändlern, die an Straßenlaternen angebracht wird. Diese Form der Plakatierung ist nicht nur unerlaubt, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat bereits Maßnahmen ergriffen und entfernt regelmäßig die illegalen Plakate durch das Straßen- und Grünflächenamt. Diese aktiven Bemühungen sind Teil einer berlinweiten Wildwerbevereinbarung, die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz ins Leben gerufen wurde. Diese Vereinbarung sieht zusätzliche Kontrollen und Räumungen vor, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Höhere Anzeigenzahlen als im Vorjahr
Die Situation ist nicht nur lokal, sondern auch stadtweit alarmierend. Laut einer parlamentarischen Anfrage der AfD wurden in verschiedenen Berliner Bezirken hunderte Anzeigen wegen unerlaubtem Plakatieren erstattet. In Treptow-Köpenick wurden 251 Anzeigen gezählt, während in Tempelhof-Schöneberg die Zahl mit 330 Anzeigen an der Spitze liegt. Anlässlich dieser Erhebungen hat die Stadtverwaltung die Bevölkerung dazu aufgerufen, entdeckte Plakate über den Ordnungsamt-Online-Dienst oder die Ordnungsamt-App zu melden.
In vielen Innenstadt- und Ausgehbezirken gibt es zwar die meisten wild geklebten Plakate, jedoch werden hier verhältnismäßig wenige Anzeigen erstattet. Insbesondere die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Mitte berichten von Wildwerbung für verschiedene Veranstaltungen, während in Bezirken wie Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf meist kleinere Firmen durch ihre illegalen Plakatierungen für sich werben.
Regelungen und Verantwortlichkeiten
Die Regeln für das Plakatieren im öffentlichen Raum sind klar definiert. Die Aufstellung von Werbeanlagen ist als Sondernutzung klassifiziert und erfordert eine offizielle Genehmigung, wie berlin.de hervorhebt. Diese Genehmigung muss gemäß dem Berliner Straßengesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz beantragt werden, je nach Art der Straße. Geregelt ist ebenfalls, dass nicht alle Werbeanlagen durch entsprechende Verträge gedeckt sind, was zu einer unsicheren Situation führt. Fälle wie Wahlkampf- oder Zirkuswerbung unterliegen besonderen Bedingungen.
Insgesamt bleibt die Thematik der illegalen Plakatierungen ein erhebliches Problem für die Stadt. Die Bezirksämter sind verantwortlich für das Entfernen der Plakate, und Verstöße gegen das Plakatierverbot können von der Polizei verfolgt werden. Die Schadenssummen durch wildes Plakatieren sind schwer zu beziffern, einige Bezirksämter sprechen jedoch von wenigen tausend Euro jährlich.
Die fortwährenden Bemühungen, illegale Plakatierungen unattraktiv und unprofitabel zu machen, sind entscheidend, um Berlin ein ordentliches Erscheinungsbild zu verleihen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.