Tierschutzalarm: 147 Tiere im Berliner Tierheim warten auf ein Zuhause!

Tierschutzalarm: 147 Tiere im Berliner Tierheim warten auf ein Zuhause!
Das Tierheim Berlin hat in den Sommerferien alarmierende 147 Tiere aufgenommen, darunter 79 Katzen und 26 Hunde. Viele dieser Tiere finden sich in Not, nachdem sie auf der Straße ausgesetzt wurden. Diese besorgniserregende Praxis zeigt sich in erschreckenden Beispielen: Schildkröten werden in Plastikboxen ohne Luftlöcher zurückgelassen, während Kaninchen in Pappkartons auf Supermarktparkplätzen zurückgelassen werden. Eva Rönspieß, Vorstandsvorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin, hebt die Verantwortung von Tierhaltern hervor und weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch gesetzlich verboten ist. Das Tierschutzgesetz, das seit 2005 in Kraft ist, erkennt Tiere als fühlende Wesen an und definiert die Verantwortung von Haltern. Es verfolgt darauf ab, das Wohlergehen sämtlicher Tiere zu gewährleisten.
Das Aussetzen von Haustieren ist als Ordnungswidrigkeit einzustufen und kann mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies verdeutlicht die gesetzlichen Grundlagen, die unter § 3 des Tierschutzgesetzes festgelegt sind. Diese Vorschriften sind für alle Tierarten gültig, unabhängig von ihrer Größe oder Art. Gemeinsamkeiten bei den Gründen für das Aussetzen sind häufig Überforderung, falsche Erwartungen, Allergien und sogar Todesfälle von Haltern. Darüber hinaus wird verschärft darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für das Wohl der Tiere ganz bei den Haltern liegt. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern in schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Rechtliche Konsequenzen und der Schutz der Tiere
Die bewusste oder fahrlässige Entscheidung, ein Tier auszusetzen, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Schwerwiegender ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne gerechtfertigten Grund oder das Zufügen von Schmerzen, was als Straftat gilt. Das rechtliche Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, abhängig vom Einzelfall und dem Leid des Tieres. Vor diesem Hintergrund ist es besorgniserregend, dass Tierheime nicht nur als Anlaufstelle für die Tiervermittlung, sondern auch als Zufluchtsorte für in Not geratene Tiere dienen müssen. Daher ist das Tierheim keine Tierpension, sondern ein Ort, an dem Tiere liebevoll versorgt werden, bis sie ein neues Zuhause finden können.
Die Versorgung ausgesetzter Haustiere stellt indes eine enorme Belastung dar. Medizinische Aufwendungen, personelle Ressourcen und finanzielle Mittel sind gefordert, um die traumatisierten Tiere wieder gesund zu pflegen. Oft benötigen diese mit einer langen Vorgeschichte Wochen oder sogar Monate, um wieder aufgepäppelt und für die Vermittlung bereit zu sein. In Situationen, in denen Haustierbesitzer überfordert sind, bietet das Tierheim Beratungstage an, um Unterstützung zu leisten. Es gibt immer bessere Alternativen, wie die Abgabe im Tierheim oder die Unterbringung in einer Tierpension, anstatt ein Tier auszusetzen. Diese Einrichtungen erheben in der Regel Gebühren, sind jedoch bereit, in finanziellen Härtefällen darauf zu verzichten.
Aufruf zur Verantwortung
Das Tierheim Berlin und zahlreiche Tierschutzorganisationen rufen zur verantwortungsvollen Tierhaltung auf. Das setzt den rechtlichen Rahmen, der den Tierschutz in Deutschland regelt, ebenso um. Das Tierschutzgesetz verbietet nicht nur das Aussetzen, sondern auch Misshandlungen und Vernachlässigungen von Tieren. Es ist zu erwarten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der geplanten Novellierung im Mai 2024 weiter verbessert werden. Tierschutzorganisationen engagieren sich intensiv für die Förderung der Lebensbedingungen von Tieren und die strikte Einhaltung der Regelungen. Diese gemeinsamen Anstrengungen sollen sicherstellen, dass kein Tier in Not zurückgelassen wird und jeder Halter sich seiner Verantwortung bewusst ist.