Terminfrei: Gehörlose Bürger:innen in Wilmersdorf erhalten Unterstützung!

Am 2. Juli 2025 unterstützt das Bürgeramt Wilmersdorf mit gebärdensprachdolmetscherin gehörlose Menschen bei Verwaltungsdienstleistungen.
Am 2. Juli 2025 unterstützt das Bürgeramt Wilmersdorf mit gebärdensprachdolmetscherin gehörlose Menschen bei Verwaltungsdienstleistungen. (Symbolbild/MB)

Terminfrei: Gehörlose Bürger:innen in Wilmersdorf erhalten Unterstützung!

Wilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin, Deutschland - Am 27. Juni 2025 wird im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße 46 in Berlin wieder eine terminfreie Sprechzeit für gehörlose Menschen angeboten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen für gehörlose Bürger:innen zu erleichtern. Die nächste Sprechzeit findet am Mittwoch, den 2. Juli 2025, von 11.30 bis 14.30 Uhr statt. Ab 12.30 Uhr wird eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort sein, um die Kommunikation zu unterstützen.

Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz hebt die Bedeutung dieses Angebots für die inklusive Teilhabe hervor. Sie betont, dass der gleichberechtigte Zugang zu Dienstleistungen der Bürgerämter für alle Bürger:innen eine zentrale Aufgabe ist. Die fortgesetzte Sprechzeit trägt dazu bei, die barrierefreie Kommunikation im Bezirk auszubauen.

Die Rolle der Gebärdensprache

In Deutschland nutzen etwa 200.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die sich als eigenständige und komplexe Sprache versteht. Rund 80.000 davon sind gehörlos. DGS verwendet Handformen, Mundbilder, Mimik und non-manuelle Zeichen, um kommuniziert zu werden und unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Lautsprache. Diese Sprache wurde 2002 rechtlich anerkannt und ist ein fundamentales Element der deutschen Gebärdensprachgemeinschaft.

Die DGS ist in verschiedenen regionalen Dialekten verbreitet, vergleichbar mit den Dialekten der gesprochenen deutschen Sprache. Aufgrund dieser vielfältigen Dialekte und der Tatsache, dass viele Gehörlose Deutsch nicht als Erstsprache haben, ist die Schriftsprache für sie ähnlich wie eine Fremdsprache, was oft zu Verständnisschwierigkeiten führt. Untertitelungen in Videos wiedergeben häufig nicht alle relevanten Informationen, was die Kommunikationssituation zusätzlich erschwert.

Rechte und Barrieren

Bereits im Jahr 2001 wurde die Verwendung von Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich anerkannt. Laut § 17 Abs. 2 SGB I haben Menschen mit Hörbehinderungen das Recht, Gebärdensprache in allen Angelegenheiten zu nutzen, die sie betreffen, wie bei Sozialleistungen oder ärztlichen Untersuchungen. Auch die Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher müssen von den zuständigen Behörden übernommen werden.

Zur Förderung der Barrierefreiheit sind Maßnahmen wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erlassen worden, welche auch Anforderungen an die Gestaltung öffentlicher Webseiten hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen in DGS und Leichter Sprache festlegt. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben engagiert sich der Deutsche Gehörlosen-Bund aktiv für die Verbesserung der Darstellung der Gebärdensprache in öffentlichen Medien und Videos.

Mit der fortgesetzten Sprechzeit im Bürgeramt und den unterstützenden Maßnahmen wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft getan, die die Bedürfnisse gehörloser Bürger:innen ernst nimmt und aktiv fördert.

Für weitere Informationen über Gebärdensprache und ihre Bedeutung besuchen Sie die Seiten der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie des Deutschen Gehörlosen-Bundes.

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OrtWilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin, Deutschland
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