Gemäß einer Pressemitteilung der Berliner Friedhofsverwaltung laufen am 31. Dezember 2023 die gesetzlichen Ruhezeiten für verschiedene Grabstättentypen auf den landeseigenen Friedhöfen ab. Betroffen sind Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, Erd- und Urnen-Familiengrabstätten sowie Urnenwandgrabstätten, die bis zum 31. Dezember 2003 bzw. 31. Dezember 1963 erworben oder beigesetzt wurden. Die Friedhofsverwaltung gibt an, dass die Einebnung der Grabstellen im Februar 2024 beginnen wird.
Die Friedhöfe, auf denen die Ruhezeiten ablaufen, sind:
- Städtischer Friedhof Schöneberg I
- Städtischer Friedhof Schöneberg II
- Städtischer Friedhof Schöneberg III
- Städtischer Friedhof Schöneberg IV
- Heidefriedhof
- Tempelhofer Parkfriedhof
Die Nutzungsberechtigten werden dazu aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen. Die Grabmale und Grabausstattungen müssen bis zum 31. Januar 2024 entfernt werden, andernfalls werden sie von der Friedhofsverwaltung ab Februar 2024 abgeräumt und die Grabstellen anderweitig genutzt.
Weitere Informationen können telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7786 /-7787 oder per E-Mail bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.berlin.de