BerlinBerlin Aktuell

Telekom widerspricht Höcke: Alles für Deutschland war kein Slogan

Rechtliche Schritte und historischer Hintergrund: Telekom wehrt sich gegen Höcke-Aussage zu Naziparole

Die Deutsche Telekom hat energisch bestritten, dass sie jemals den Slogan „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet hat, wie von dem AfD-Politiker Björn Höcke behauptet. Ein Telekom-Sprecher erklärte, dass diese Aussage falsch sei und das Unternehmen rechtliche Schritte prüfe. Der umstrittene Satz ist eine verbotene Losung der NSDAP-Organisation Sturmabteilung (SA) und wurde von Höcke in einer Rede verwendet. Aufgrund dessen muss er sich vor Gericht verantworten wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Die Telekom hatte bereits im vergangenen Jahr rechtliche Schritte gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel unternommen, nachdem sie ähnliche Behauptungen über den Werbeslogan aufgestellt hatte. Die AfD-Politikerin wurde aufgefordert, diese Aussagen zu unterlassen, und sie versprach, dies zukünftig zu befolgen. Höcke verteidigte seine Wortwahl im TV-Duell mit dem CDU-Politiker Mario Voigt und behauptete, dass er nicht wusste, dass es sich bei dem umstrittenen Satz um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete es als einen „Allerweltsspruch“.

Die Telekom betonte jedoch, dass die Behauptungen von Höcke und Weidel bezüglich des Einsatzes des Slogans als Werbespruch des Unternehmens falsch sind. In der kommenden Woche wird sich Höcke vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verwendens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen verantworten müssen. Die Telekom setzt sich entschieden gegen diese falschen Darstellungen zur Wehr und behält sich rechtliche Schritte vor.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"