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Telekom dementiert Höckes falsche NS-Parole

Telekom weist Behauptung zu Naziparole zurück und droht rechtliche Schritte an

Die Deutsche Telekom hat die Behauptungen von Björn Höcke, einem AfD-Politiker, in Bezug auf einen angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens energisch zurückgewiesen und prüft nun rechtliche Schritte. Höcke, der als Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Thüringen ins Rampenlicht gerückt ist, behauptete in einem TV-Duell mit dem CDU-Politiker Mario Voigt, dass die Telekom in der Vergangenheit den Slogan "Alles für Deutschland" verwendet habe. Ein Sprecher des Unternehmens betonte jedoch, dass diese Behauptung falsch sei und an die Anwälte des Unternehmens weitergeleitet werde. Der fragliche Satz, "Alles für Deutschland", ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Organisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede durch Höcke, wird er sich nächste Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten müssen. Die Telekom hatte bereits im vergangenen Jahr rechtliche Schritte gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel unternommen, nachdem auch sie fälschlicherweise behauptet hatte, dass der Konzern den besagten Satz als Werbeslogan genutzt habe. Höcke selbst, der als Geschichtslehrer tätig ist, verteidigte seine Wortwahl und behauptete, er habe während der Rede nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als einen "Allerweltsspruch". Die Telekom betonte ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber der Verbreitung falscher Informationen über das Unternehmen und scheint entschlossen zu sein, gegen solche Anschuldigungen vorzugehen.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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