Inklusion am Arbeitsplatz: So wird Barrierefreiheit zur Realität!
Am 24.09.2025 diskutierten Experten in Steglitz-Zehlendorf über Inklusion am Arbeitsplatz, Unterstützungsangebote und Herausforderungen.

Inklusion am Arbeitsplatz: So wird Barrierefreiheit zur Realität!
Am 24. September 2025 fand eine wichtige Diskussion über Inklusion am Arbeitsplatz in Berlin statt. Myrhia Butenholz vom Blindenhilfswerk teilte beeindruckende Einblicke in ihren Bildungs- und Berufsweg. Sie unterstrich die Notwendigkeit, dass Inklusion insbesondere umfassende technische Ausstattung und passende Assistenz erfordert. Butenholz machte deutlich, dass Anpassungen der technischen Umgebung, wie Computer und Software, entscheidend sind, um den individuellen Einschränkungen gerecht zu werden.
Joachim Hampel, Jobcoach von der Wendepunkt gGmbH, stellte konkrete Projekte vor, die darauf abzielen, Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er beschrieb seine Organisation als „Lotsen“ für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Arbeitsleben. Theo Jannet, von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), erläuterte die zahlreichen Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Arbeitsantritt unterstützen.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
Ein zentrales Thema war die finanzielle Unterstützung für Firmen, die ihre Arbeitsplätze barrierefrei gestalten möchten. Firmen können Förderungen erhalten, die bis zu 100 Prozent der Kosten für Anschaffungen und Anpassungen abdecken. Dazu gehören beispielsweise spezielle Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch bauliche Maßnahmen wie der Einbau von Behindertentoiletten und der Bau von Rampen. Die Agenturen übernehmen nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Folgekosten wie Wartung und Instandhaltung.
Darüber hinaus wies Hampel darauf hin, dass Schulungen zur Nutzung dieser Hilfsmittel finanziell unterstützt werden. Die Verantwortung für die Anträge liegt beim Integrationsamt oder anderen Rehabilitationsträgern wie der Agentur für Arbeit. Arbeitgeber sind jedoch eingeladen, sich frühzeitig bei der EAA zu melden, um die Antragsverfahren optimal zu gestalten.
Herausforderungen und Chancen
Tim Richter, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat, betonte die Bedeutung von Empathie und die Notwendigkeit eines Dialogs, um die Herausforderungen in diesem Bereich gemeinsam zu bewältigen. Er wies auf strukturelle Hürden hin, die eine wirkliche Barrierefreiheit durch gesetzliche Vorgaben erschweren könnten. Richter fordert eine mutigere und digitalisierte Verwaltung, um die Teilhabe aller Bürger zu fördern.
Ein besorgniserregendes Bild zeichnet sich durch die aktuellen Statistiken: In Deutschland leben etwa 10,4 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind rund 7,6 Millionen schwerbehindert. Nur etwa die Hälfte dieser Gruppe ist erwerbstätig oder hat eine abgeschlossene Ausbildung. Hinzu kommt, dass die Arbeitslosenquote für Menschen mit Behinderungen bei fast 11 Prozent liegt, während sie bei Menschen ohne Behinderungen nur 5,7 Prozent beträgt. Trotz gesetzlicher Vorgaben, Arbeitgeber zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu verpflichten, besetzen nur 39 Prozent der Unternehmen ihre Pflichtarbeitsplätze.
Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet Inklusion seit 2009 als Menschenrecht. Dennoch zögern viele Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen, was als verschenktes Potenzial im Kontext des Fachkräftemangels gilt. Die Reha-Beraterin Marion Winger weist darauf hin, dass Offenheit und Aufklärung bei Arbeitgebern eine entscheidende Rolle spielen. Erfolgreiche Integrationsbeispiele, wie das von Dariean Bahr, zeigen hingegen, welche positiven Auswirkungen die Unterstützung durch Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit haben kann.