Stromnetz Berlin erweitert derzeit die Stromversorgung in Steglitz-Zehlendorf mit dem Bau einer neuen 110kV-Kabelverbindung zwischen dem Heizkraftwerk Lichterfelde und dem Umspannwerk Kopernikus in der Potsdamer Straße im Ortsteil Steglitz. Bei der Trassenführung im Bereich der Grünanlage am Schwatlograben sind leider auch Baumfällarbeiten erforderlich. Aus Sicherheitsgründen wird die Grünanlage zur Vorbereitung und Durchführung dieser Arbeiten vom 22. Februar 2024 bis zum 29. Februar 2024 komplett gesperrt. Einige Bäume können trotz des gesetzlichen „Fäll und Schnittverbots“ bis zum Herbst gefällt werden, da es sich um artenschutzrechtlich begutachtetes Totgewächs handelt.
Stromnetz Berlin hat sich verpflichtet, eine Ausgleichszahlung für die zu fällenden Bäume an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu leisten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird das Bezirksamt die Ersatzpflanzungen umsetzen, sodass der Schwatlograben ökologisch aufgewertet wird. Es ist geplant, dass die Grünanlage voraussichtlich bis August 2024 gesperrt bleibt, da im nachfolgenden Zeitraum Tiefbauarbeiten entlang der Kabeltrasse stattfinden werden.
Die Baumfällarbeiten und die damit verbundene Sperrung der Grünanlage können zu lokalen Auswirkungen führen, die von Anwohnern und Besuchern des Schwatlograbens zu berücksichtigen sind. Die Notwendigkeit der Maßnahmen zum Ausbau der Stromversorgung sollte jedoch auch im Zusammenhang mit der stetig wachsenden Nachfrage nach Strom in der Region betrachtet werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Maßnahmen unter Beteiligung eines ökologischen Baubegleiters durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Eingriffe in die Natur so minimal wie möglich gehalten werden. Die Ausgleichszahlung für die zu fällenden Bäume zeigt das Bemühen, die ökologischen Auswirkungen des Bauprojekts zu kompensieren und die Grünanlage langfristig aufzuwerten.
In der folgenden Tabelle wird eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und Einschränkungen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen und der Sperrung der Grünanlage am Schwatlograben dargestellt:
| Zeitraum | Maßnahme |
|——————–|————————————-|
| 22.02.2024 – 29.02.2024 | Sperrung der Grünanlage |
| Ab 1. März 2024 | Fällung artenschutzrechtlich begutachteter Totgewächse |
| Voraussichtlich bis August 2024 | Sperrung der Grünanlage für Tiefbauarbeiten |
| Nach Abschluss der Baumaßnahmen | Ersatzpflanzungen durch das Bezirksamt |
Es ist zu betonen, dass die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen in urbanen Gebieten stets eine Abwägung zwischen dem Bedarf an Infrastrukturerweiterungen und den ökologischen Auswirkungen erfordert. In diesem Fall können die lokale Gemeinschaft und die Naturliebhaber darauf vertrauen, dass die Maßnahmen sorgfältig geplant und umgesetzt werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Quelle: www.berlin.de