Steglitz-Zehlendorf

Änderung des Bebauungsplans in Lichterfelde: Geltungsbereich reduziert

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat eine Änderung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans bekannt gegeben, der den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-8 im Ortsteil Lichterfelde betrifft. Die Änderung betrifft die Grundstücke Hochstraße 1 – 24 und Hildburghauser Straße 222 / 240 und führt zu einer Reduzierung des Geltungsbereichs um die beidseitig entlang der Hochstraße liegenden Grundstücksflächen - mit Ausnahme der Fläche des ehemaligen Grundstücks Hochstraße 12. Nach der Änderung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-8 zukünftig die Grundstücke Hildburghauser Straße 224 / 234 C und 238 / 240 sowie Hochstraße 12 - 12 B im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde umfassen. Diese Änderung hat möglicherweise Auswirkungen auf die Entwicklung und Nutzung der betroffenen Grundstücke sowie auf die umliegende Infrastruktur im Ortsteil Lichterfelde. Die Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans könnte sich auf geplante Baumaßnahmen, die Zonierung des Gebiets und potenzielle Bauvorhaben auswirken. Historisch gesehen könnte Lichterfelde auf eine reiche Vergangenheit zurückblicken, die bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Der Ortsteil war einst für seine Villenkolonie bekannt, die Ende des 19. Jahrhunderts entstand und als Beispiel für die Villenarchitektur dieser Zeit gilt. Heute ist Lichterfelde ein beliebter Wohnort in Berlin, der durch eine Mischung aus historischen Gebäuden und modernen Wohnanlagen geprägt ist. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die betroffenen Grundstücke und ihre neue Zuordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-8: | Alt | Neu | |----|-----| | Hochstraße 1 – 24 und Hildburghauser Straße 222 / 240 | Hildburghauser Straße 224 / 234 C und 238 / 240 sowie Hochstraße 12 – 12 B | Diese Änderung des Bebauungsplans 6-8 im Ortsteil Lichterfelde bringt eine Neustrukturierung und Neuzuordnung von Grundstücken mit sich, die potenziell Einfluss auf zukünftige Bauprojekte und die Entwicklung des Wohngebiets haben könnte.
Quelle: www.berlin.de

NAG Redaktion

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