Im Treptower Verkehrsprozess wird die dramatische Kollision zweier Fahrzeuge beleuchtet, die am 10. August vor zwei Jahren fatale Folgen hatte. Hussein T. (27) aus Buckow, der mit seinem weißen Mercedes unterwegs war, wollte im Straßenverkehr gleichzeitig wie ein anderes Auto auf die Mittelspur wechseln und prallte dadurch zusammen. Das resultierte in einem schrecklichen Unfall, bei dem Frank B. (62) und seine Beifahrerin Ingrid G. (84) ihr Leben verloren, während zwei Fußgänger am Ampelübergang verletzt wurden. Hussein T. äußerte Bedauern, kann sich jedoch nicht an die Geschehnisse erinnern, was ihn vor dem Verkehrsgericht erwarten ließ. Die Anhörung, wie die BZ Berlin berichtete, wird aufgrund des Fehlens eines wichtigen Zeugen fortgesetzt.
Mittelschneller Verkehr und rechtliche Konsequenzen
In der Diskussion um Verkehrssicherheit wird auch auf das Phänomen der „Mittelspurschleicher“ hingewiesen, eine Verhaltensweise, die den Verkehrsfluss erheblich stören kann. Wenn Autofahrer auf dreispurigen Autobahnen konstant die mittlere Spur benutzen, obwohl sie langsamer fahren, erhöhen sie das Risiko für Unfälle. Das Überholen dieser Mittelspurschleicher kann selbst kritisch werden, wenn Fahrzeuge auf der linken Spur nicht rechtzeitig aufholen können. Verkehrsregeln, die im Bussgeldkatalog festgehalten sind, sehen Sanktionen vor, wenn gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wird. Hierfür können Geldstrafen und sogar Punkte in Flensburg drohen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass Fahrer möglichst weit rechts fahren müssen, um Gefahren zu vermeiden. Aber welche Strafen können tatsächlich verhängt werden, wenn ein Mittelspurschleicher den Verkehr behindert? Wer mutwillig die Mittelspur besetzt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss laut Bußgeldordnung mit einer Strafe rechnen, die je nach Situation variieren kann. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu kennen und zu beachten.